Berlin (epd). Die Koalition von Union und SPD hat sich auf die Ausgestaltung des neuen Wehrdienstes geeinigt. Wie die Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn (CDU) und Matthias Miersch (SPD) am Donnerstag in Berlin mitteilten, soll es zunächst bei einem Dienst auf freiwilliger Basis bleiben. Spahn zufolge soll aber ein „verbindlicher Aufwuchspfad“ gesetzlich festgehalten werden mit einer halbjährlichen Berichtspflicht an den Bundestag. Wird der nicht eingehalten, kann es Spahn und Miersch zufolge zu einer „Bedarfswehrpflicht“ kommen, über die zunächst aber erneut der Bundestag abstimmen müsste. Zudem soll der allgemeine Freiwilligendienst ausgebaut werden.
Das neue Wehrdienst-Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten. Junge Menschen ab dem Geburtsjahr 2008 sollen dann einen Fragebogen erhalten, in dem ihre Bereitschaft für einen Dienst in der Bundeswehr abgefragt wird. Junge Männer müssen ihn ausfüllen, Frauen können das. Zudem soll es eine verpflichtende Musterung aller jungen Männer geben.
Plätze im Freiwilligendienst sollen erhöht werden
Spahn sagte: „Wir werden mehr Verbindlichkeit haben in der Freiwilligkeit.“ Miersch äußerte sich dagegen überzeugt, dass eine höhere Zahl Wehrdienstleistender über die Freiwilligkeit zu erreichen sei. Um die Bedeutung freiwilliger Dienste zu unterstreichen, sei zudem mit den Haushaltspolitikern besprochen worden, die Plätze in den allgemeinen Freiwilligendiensten um 15.000 zu erhöhen, sagte Miersch.
Die Fraktionen hatten wochenlang darum gerungen, inwiefern das Gesetz für den zunächst auf Freiwilligkeit beruhenden Dienst schon Elemente für eine Wehrpflicht vorsehen sollte für den Fall, dass sich nicht genügend Rekrutinnen und Rekruten von selbst melden. Eine zunächst absehbar erscheinende Einigung, die ein Losverfahren für die Verpflichtung vorsah, platzte vor gut vier Wochen.




