Meinungsschau zur neuen Beflaggungsregel der EKD

Drei Kirchenfahnen
© epd-bild / Norbert Neetz/Neetz, Norbert
Die Kirchenfahne zeigt ein violettes Kreuz auf weißem Grund.
Was unsere Leser:innen interessiert hat
Meinungsschau zur neuen Beflaggungsregel der EKD
Auf der Synode der EKD wurde diskutiert, ob die alte Regelung zur Beflaggung an Kirchengebäuden aus dem Jahr 1947 abgeschafft werden soll. Die Delegierten sprachen sich dagegen aus. Es wird eine neue Regelung geben: Das entspricht dem Meinungsbild der evangelisch.de-Leser:innen

Sollen Gemeinden selbst entscheiden, welche Flagge sie an ihren Kirchengebäuden hissen wollen? Das hatte evangelisch.de seine Leser:innen zum Start der Diskussion am Montag (10. November) in einem Beitrag gefragt. Stand heute (12. November) haben 130 Menschen abgestimmt. Das Ergebnis: 63 Prozent der Stimmen sagen: Nein, die EKD sollte weiterhin für ganz Deutschland festlegen, welche Flaggen gehisst werden dürfen, 34 Prozent sagten: Ja, jede Gemeinde sollte selbst bestimmen, welche Fahne sie aufhängen will. 3 Prozent hatten keine Meinung dazu und stimmten mit "ist mir egal" ab.

Nun steht eine neue Regelung fest, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll: Es bleibt beim violetten Kreuz auf weißem Grund. Auch in Zukunft soll die übliche Beflaggung an Kirchengebäuden die evangelische Kirchenfahne bleiben. Die Delegierten der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) stimmten in Dresden für die Neuregelung, statt für eine ersatzlose Abschaffung der alten Verordnung. Das entspricht dem Stimmungsbild der evangelisch.de-Umfrage und lässt Raum für den Gedanken, dass Kirchengemeinden auch eine eigene Entscheidungsbefugnis haben.

In dem neuen Kirchengesetz heißt es konkret: "Die Verwendung von Fahnen, Flaggen und ähnlichen Kennzeichen durch die evangelische Kirche dient der Darstellung der Kirche in der Öffentlichkeit." Sie dürfe dem Auftrag der Kirche nicht widersprechen. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und ihre 20 Landeskirchen können aber auch eigene Bestimmungen erlassen. 

Das Präsidium der EKD-Synode hatte vorgeschlagen, die Verordnung einfach abzuschaffen. Sie erlaubte vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Nationalsozialismus, als sich auch Kirchengemeinden vom Regime instrumentalisieren ließen, nur die Kirchenflagge - violettes Kreuz auf weißem Grund - an Kirchengebäuden. 

In der evangelisch.de-Community wurde die Frage der Beflaggung kontroverser diskutiert. "Vor einem kirchlichen Gebäude sollten nur Fahnen aufgehängt sein, die mit der Kirche in Verbindung stehen", schrieb eine Userin. Alle anderen Fahnen hätten aus ihrer Perspektive dort nichts zu suchen. Ihr Post fand Unterstützung. Aber auch die Idee der zusätzlichen Regenbogenfahne fand Beifall: "Der Regenbogen ist ein Symbol für Hoffnung, Frieden und Vielfalt allen Lebens", kommentierte ein anderer User. 

Die neue Regelung zeigt sich offen gegenüber allen Flaggen, die dem Auftrag der Kirche nicht widersprechen. Das könnte auch die Regenbogenflagge einschließen. Die Deutschlandfahne bleibt wohl angesichts der strikten Trennung von Kirche und Staat weiterhin außen vor.