Berlin (epd). Am Berliner Verwaltungsgericht werden am Mittwoch zwei Klagen gegen deutsche Waffenlieferungen an Israel verhandelt. Kläger sind laut Gericht ein im Gazastreifen lebender Palästinenser und sein in Berlin lebender Sohn mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie im Fall der zweiten Klage vier im Gazastreifen lebende Palästinenser. (AZ: VG 4 K 45/24 und VG 4 K 130/24)
Der Vater und sein Sohn wollen die Bundesrepublik bis zur Beendigung der Kriegshandlungen in Gaza verpflichten, Genehmigungen von Waffenlieferungen an Israel nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz zu untersagen. Dieselben Kläger hätten bereits in mehreren Eilverfahren vergeblich versucht, der Bundesregierung die Auslieferung von Waffen nach Israel zu verbieten oder erteilte Genehmigungen zu widerrufen, hieß es.
Nicht mehr alle Kläger am Leben
Im zweiten Verfahren sind die Kläger den Angaben zufolge vier im Gazastreifen lebende Palästinenser, ein weiterer Kläger sei im Laufe des Verfahrens gestorben. Ursprünglich wandte sich ihre im April 2024 erhobene Klage gegen die Ausfuhr von 3.000 tragbaren Panzerabwehrwaffen der Dynamit Nobel Defence GmbH nach Israel.
Da diese mittlerweile allerdings vollständig exportiert wurden, wollen die Kläger nun feststellen lassen, dass die Genehmigung rechtswidrig war. Geklagt werde zudem gegen eine weitere Ausfuhr von anderen Panzerabwehrwaffen des im nordrhein-westfälischen Burbach sitzenden Rüstungsherstellers. Die Kläger wollen demnach erreichen, dass diese Genehmigung aufgehoben wird.



