Ministerin Hubig will voyeuristisches Filmen bestrafen

Ministerin Hubig will voyeuristisches Filmen bestrafen
Wer Menschen heimlich filmt, soll leichter bestraft werden können. Insbesondere sollen Frauen damit besser geschützt werden.

Düsseldorf (epd). Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will insbesondere Frauen mit einer veränderten Gesetzgebung besser vor heimlichen Filmaufnahmen schützen. Sexueller Belästigung, digitalem Voyeurismus und vergleichbaren Übergriffen müsse der Staat entschlossen entgegentreten, auch mit den Mitteln des Strafrechts, sagte Hubig der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Montag).

Viele inakzeptable Übergriffe stünden bereits nach heutigem Recht unter Strafe. Doch die Erfahrungen von Frauen und Mädchen zeigten, dass das Strafgesetzbuch nicht auf alle Formen von Grenzüberschreitungen gut eingestellt sei, sagte Hubig. Im Justizministerium werde derzeit geprüft, wie man digitalen Voyeurismus kriminalpolitisch und rechtsstaatlich überzeugend regeln könne. Sie wolle zügig einen praxistauglichen Gesetzentwurf für einen besseren Schutz vor digitaler Gewalt vorlegen.

Joggerin in Köln belästigt

Anlass ist der Fall von Yanni Gentsch. Die Frau war im Frühjahr in Köln von einem Mann beim Joggen belästigt worden, der ihr Gesäß gefilmt hatte. Sie machte die Belästigung öffentlich, indem sie ihrerseits ein Video davon verbreitete.

Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sagte der „Rheinischen Post“: „Bei uns ist Schwarzfahren strafbar, das heimliche Filmen oder Fotografieren von intimen Stellen unseres Körpers aber nicht. Das setzt die falschen Prioritäten in unserer Rechtsordnung und zeigt, dass unser Sexualstrafrecht eine Generalüberholung braucht.“