Berlin (epd). Ein Jahr nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes haben Verbände Betroffener trotz anhaltender Diskussion eine positive Bilanz gezogen. Das Gesetz funktioniere, habe sich bewährt und sei „Ausdruck einer demokratischen Reife“, heißt es in einer am Freitag verbreiteten Erklärung des „Verbands Queere Vielfalt“ (LSVD) und des Bundesverbands Trans*. Die Regelung habe „einen diskriminierenden Zustand beendet“.
Das am 1. November 2024 in Kraft getretene Gesetz ermöglicht einen Wechsel des Geschlechtseintrags beim Standesamt per einfacher Erklärung. Es löste damit das Transsexuellengesetz ab, das psychiatrische Begutachtungen verlangte, was Betroffene als entwürdigend empfunden haben.
Die Verbände bilanzieren nach einem Jahr, die Umsetzung der neuen Regelung verlaufe in weiten Teilen unbürokratisch, respektvoll und verlässlich. Sie sehen aber nach eigenen Angaben auch Verbesserungsbedarf, etwa den Wegfall der Anmelde- und Sperrfristen, die unterstellten, sich nicht sicher zu sein. Der Wechsel des Geschlechtseintrags wird nach dem Selbstbestimmungsgesetz frühestens drei Monate nach Antragstellung wirksam. Das Gesetz sei noch „nicht das Ende der Arbeit für echte Selbstbestimmung“, erklärten die Verbände.
Die Erklärung haben der Mitteilung zufolge auch der Deutsche Frauenrat, die Evangelischen Frauen und der Bund der Deutschen Katholischen Jugend unterzeichnet. Das Selbstbestimmungsgesetz sorgt in der Politik weiter für Diskussionen. Die Bundesregierung hat eine Evaluation der Regelung angekündigt. Von einer Änderung des Geschlechtseintrags haben im ersten Jahr seit Inkrafttreten des Gesetzes mindestens 11.000 Menschen Gebrauch gemacht, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den größten deutschen Städten ergeben hatte.



