Kabinett beschließt höheren Mindestlohn

Kabinett beschließt höheren Mindestlohn

Berlin (epd). Der Mindestlohn in Deutschland steigt im nächsten Jahr auf 13,90 Euro pro Stunde. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin die Verordnung zur Anpassung der gesetzlichen Lohnuntergrenze in zwei Schritten. Zum 1. Januar 2027 wird der Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto pro Stunde erhöht. Aktuell liegt er bei 12,82 Euro pro Stunde.

Die unabhängige Mindestlohnkommission, der Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften angehören, hatte die Anhebung in zwei Schritten empfohlen. Ihr Beschluss wird durch die Rechtsverordnung der Bundesregierung verbindlich.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erklärte, die Erhöhung sei „ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit und Anerkennung derer, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten“. Die Anhebung des Mindestlohns um fast 14 Prozent bedeute die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.

Die gesetzliche Lohnuntergrenze wurde in Deutschland 2015 eingeführt. Die Höhe wurde damals per Gesetz auf 8,50 Euro festgelegt. Seitdem hatte noch einmal der Gesetzgeber eingegriffen und anstelle der eigentlich zuständigen Kommission die Höhe festgelegt: 2022 beschloss die damalige Ampel-Koalition eine Erhöhung auf zwölf Euro.