Berlin (epd). Das Bundesverfassungsgericht will am Donnerstag seine Entscheidung darüber verkünden, inwieweit kirchliche Arbeitgeber bei Beschäftigten eine Kirchenmitgliedschaft verlangen dürfen. Das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung war vor das höchste deutsche Gericht gezogen, nachdem das Bundesarbeitsgericht und der Europäische Gerichtshof entschieden hatten, dass die Kirchen und ihre Einrichtungen nicht bei jeder Stelle die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche zur Voraussetzung für eine Anstellung machen dürfen. Die Kirche sieht sich dadurch in ihrem im Grundgesetz festgehaltenen Selbstbestimmungsrecht beeinträchtigt.
Im konkreten Fall ging es um die Berlinerin Vera Egenberger, die sich 2012 erfolglos bei der Diakonie für eine Referentenstelle beworben hatte. Die konfessionslose Bewerberin klagte auf Entschädigung, weil sie eine Diskriminierung aus religiösen Gründen annahm.
Der Fall durchlief bereits höchstrichterliche Instanzen: Das Bundesarbeitsgericht legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof vor, der 2018 entschied, dass eine Kirchenmitgliedschaft nicht pauschal zur Voraussetzung für alle Jobs in der Kirche gemacht werden kann. Im gleichen Jahr gab schließlich das Bundesarbeitsgericht Egenberger Recht und sprach ihr eine Entschädigung von knapp 4.000 Euro zu. 2019 entschied die Diakonie, gegen dieses Urteil das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
In der Zwischenzeit änderte die evangelische Kirche allerdings auch die Regeln für Kirchenmitgliedschaft in ihrem Arbeitsrecht. Seit knapp zwei Jahren gilt, dass die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche nur noch in bestimmten Bereiche zwingende Voraussetzung ist. Das betrifft Tätigkeiten in der Verkündigung, der Seelsorge, der evangelischen Bildung und in der „besonderen Verantwortlichkeit für das evangelische Profil“, also etwa für Führungspositionen.



