Berlin (epd). Die Bundesregierung will den Kampf gegen Menschenhandel laut einem Medienbericht intensivieren und plant härtere Strafen gegen die Täter. „Menschenhandel ist moderne Sklaverei. Auch Deutschland ist Tatort - im Bau, in der Pflege und im Bereich der Zwangsprostitution“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) den Tageszeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag) anlässlich des Europäischen Tags gegen Menschenhandel (18. Oktober). Deshalb müsse man „das Strafrecht so anpassen, dass Menschenhandel effektiv verfolgt werden kann“. Dazu werde sie bald Vorschläge vorlegen.
Ein bisher nicht öffentlicher Referentenentwurf des Justizministeriums „zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung“, der den Zeitungen der Mediengruppe vorliegt, soll die Strafvorschriften gegen Menschenhandel und Ausbeutung „grundlegend überarbeiten“. Zudem sollen „bestehende Widersprüche“ in der Rechtsprechung aufgelöst werden.
Laut dem Gesetzentwurf drohen offenbar künftig für Menschenhandel bis zu zehn Jahre Haftstrafe - statt bisher fünf. Zudem soll mit der Reform vom Tatbestand des Menschenhandels (Paragraf 232 Strafgesetzbuch) auch Ausbeutungsformen bei der Leihmutterschaft, der Adoption und der Zwangsheirat erfasst werden. Künftig sollen sich demnach diejenigen strafbar machen, die „Dienstleistungen“ in Anspruch nehmen, obwohl sie von Ausbeutung wissen.
„Bislang kommen Menschenhändler zu oft ohne Strafe davon“, betonte Hubig in den Funke-Zeitungen. Die Menschenhandelstatbestände im Strafgesetzbuch wurden zuletzt 2016 neu gefasst. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung nun die 2024 geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel umsetzen. Die Ermittlungsverfahren zu Menschenhandel und Ausbeutung waren laut Bundeskriminalamt 2024 auf einem Höchstwert in Deutschland seit Beginn der Erfassung im Jahr 2000.