Stuttgart (epd). Die Diakonie und die evangelischen Hilfswerke „Brot für die Welt“ und Diakonie Katastrophenhilfe fordern die Politik auf, Migration stärker als Chance und nicht nur als Problem zu verstehen. „Die migrationspolitischen Herausforderungen sind uns seit vielen Jahren bewusst, aber auch die Chancen“, erklärte Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch am Donnerstag zum Ende der in Stuttgart tagenden Konferenz für Diakonie und Entwicklung. Schon heute übernähmen mehr als fünf Millionen ausländische Beschäftigte systemrelevante Aufgaben und Jobs in Deutschland, heißt es in einer Mitteilung zum Fazit der zweitägigen Konferenz.
Insbesondere im Pflege- und Gesundheitssektor spielten sie eine wichtige Rolle. Schuch sagte, den ankommenden Menschen müsse Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden. „Wenn wir in Kitas, mehr Wohnraum und Gesundheitsversorgung investieren, profitieren wir alle davon“, sagte er.
Die Präsidentin der Hilfswerke „Brot für die Welt“ und Diakonie Katastrophenhilfe, Dagmar Pruin, appellierte an die Bundesregierung, die starke Rolle Deutschlands beim Flüchtlingsschutz nicht aufzugeben. Diese Unterstützung drohe „massiv wegzubrechen“, sagte sie und verwies auf die Kürzungen bei der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit.
Die drei Organisationen sind unter dem Dach des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung zusammengeschlossen. Die Konferenz für Diakonie und Entwicklung ist das höchste Beschlussorgan der Organisation.
Sie beschloss bei ihren zweitägigen Beratungen die Annahme der sogenannten Anerkennungsrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die im Kern die Entschädigung von Opfern sexualisierter Gewalt in der Kirche regelt. Missbrauchsopfer sollen danach eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro erhalten, wenn es sich um eine nach heutigen Maßstäben strafrechtlich relevante Tat handelt. Dazu soll eine individuelle Leistung kommen, über deren Höhe Kommissionen entscheiden.
Der Beschluss macht die Anerkennungsrichtlinie bindend für das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung, noch nicht aber für die 17 diakonischen Landesverbände. Die Richtlinie soll für alle evangelischen Kirchen und Werke zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.