Berlin (epd). Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung soll im kommenden Jahr bei 2,9 Prozent liegen. Der zuständige Schätzerkreis geht nach Angaben vom Mittwoch davon aus, dass dieser Betrag nötig ist, um den Finanzbedarf der Kassen zu decken. Für das laufende Jahr war Ende 2024 ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent festgelegt worden; tatsächlich liegt der Wert laut Bundesgesundheitsministerium inzwischen bereits bei 2,9 Prozent.
Ob es für Versicherte und Arbeitgeber im nächsten Jahr dennoch teurer wird, ist offen. Zwar wird die Regierung den durchschnittlichen Zusatzbeitrag nun voraussichtlich auf 2,9 Prozent festlegen. Dieser ist aber eine reine Rechengröße. Die einzelnen Kassen bestimmen ihren Zusatzbeitrag eigenständig und können ihn im Jahresverlauf auch erhöhen, wenn sie dies für nötig halten, um ihre Ausgaben zu decken.
Der Schätzerkreis analysiert jeweils im Herbst die Finanzlage der Krankenkassen im laufenden und im kommenden Jahr. Bei ihren Berechnungen bezogen die Expertinnen und Experten das geplante Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen im Umfang von zwei Milliarden Euro ein, das erst am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen worden war. Im Schätzerkreis sind das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesamt für Soziale Sicherung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vertreten.
Wie aus der Mitteilung hervorgeht, konnte zu den für das nächste Jahr erwarteten Ausgaben kein Einvernehmen erzielt werden. Nach Schätzung des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesamts für Soziale Sicherung würden sie rund 369 Milliarden Euro betragen. Der GKV-Spitzenverband erwartet demnach etwas höhere Ausgaben von 369,5 Milliarden Euro. Die Einnahmen des Gesundheitsfonds werden der Mitteilung zufolge auf 312,3 Milliarden Euro geschätzt. Der Zusatzbeitrag soll die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben schließen.
Der Zusatzbeitrag ist bei jeder Krankenkasse unterschiedlich hoch - im Gegensatz zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bezahlt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2026 muss spätestens bis zum 1. November vom Gesundheitsministerium festgelegt werden.