Fraktionen wollen Bürgergeld-Reform bis Anfang 2026 abschließen

Fraktionen wollen Bürgergeld-Reform bis Anfang 2026 abschließen
Nach der Einigung von Union und SPD auf eine Verschärfung der Regeln für Langzeitarbeitslose stellen sich die Spitzen der Koalitionsfraktionen hinter den Kompromiss. Sie rechnen mit einem schnellen Gesetz, auch wenn es in der SPD noch Fragen gibt.

Berlin (epd). Die von der schwarz-roten Koalition vereinbarte Reform des Bürgergeldes zu einer Grundsicherung mit deutlich strengeren Regeln soll nach Vorstellung der Fraktionen binnen weniger Monate umgesetzt werden. In Berlin tagten am Freitagmorgen die Fraktionen, um den Kompromiss zu besprechen. Nach den Fraktionssitzungen lobten die Vorsitzenden Jens Spahn (CDU) und Matthias Miersch (SPD) die Einigung. Beide sagten, sie rechneten mit einer Umsetzung des entsprechenden Gesetzes bis Anfang nächsten Jahres.

Die Spitzen von CDU, SPD und CSU hatten sich bei einer Sitzung des Koalitionsausschusses in der Nacht zu Donnerstag darauf verständigt, die Regeln für das Bürgergeld, das in Grundsicherung umbenannt werden soll, deutlich zu verschärfen. Unter anderem soll es künftig möglich sein, alle Leistungen inklusive der Mietzahlungen zu streichen, wenn Meldetermine wiederholt nicht wahrgenommen werden.

Über entsprechende Gesetzesänderungen muss der Bundestag entscheiden. Will die Koalition die Reform ohne Stimmen der Opposition durch das Parlament bringen, braucht sie die breite Zustimmung aus den eigenen Reihen. Im Bundestag haben Union und SPD nur eine Mehrheit von zwölf Stimmen.

Spahn sagte nach dem Treffen der Abgeordneten von CDU und CSU, die Ergebnisse seien auf große Zustimmung gestoßen. Man trete in eine „neue Ära der Arbeitsmarktpolitik“ ein, lobte Spahn die Einigung. Er hob unter anderem hervor, dass künftig wieder der Vorrang von Vermittlung in Arbeit gelten soll.

Miersch sagte nach dem Treffen seiner Fraktion, er sei „guter Dinge“, räumte aber auch ein, dass es in seiner Fraktion „an der ein oder anderen Stelle“ Fragen gebe, die im parlamentarischen Verfahren geklärt werden müssten. Die SPD hatte in der vergangenen Wahlperiode das Bürgergeld mit deutlich weniger Sanktionen durchgesetzt. Miersch betonte, alle, die auf Leistungen angewiesen sind und „mitmachen“, könnten sich weiterhin „auf dieses System absolut verlassen“. Dass aber auch in Form schärferer Sanktionen auch Missbrauch des Systems angegangen werde, halte er für „absolut angemessen“.

Auch Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD), die den Kompromiss federführend verhandelt hatte, stellte am Freitag im „Morgenmagazin“ der ARD heraus: „Wer mitmacht, der hat überhaupt nichts zu befürchten.“ Es gehe darum, die Menschen in die Jobcenter zu bekommen, damit ihnen geholfen werden kann. „Deswegen haben wir die Mitwirkungspflichten angeschärft“, sagte sie.

Scharfe Kritik an der angestrebten Reform kam bereits am Donnerstag von Grünen, Linken und Sozialverbänden. Die Diakonie äußerte sich am Freitag zwiegespalten. Es sei richtig, „die Mitwirkung von Menschen einzufordern, die Grundsicherung beziehen“, sagte Präsident Rüdiger Schuch. Bei den Sanktionen reichten die bestehenden Regelungen aber aus. Kritisch sieht der evangelische Wohlfahrtsverband die Auswirkungen von Sanktionen auf die betroffenen Familien. Existenzsichernde Leistungen für Kinder dürften unter keinen Umständen gekürzt werden, appellierte Schuch.