Karlsruhe, Pforzheim (epd). Ein Prediger der früheren Pforzheimer „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort“ ist auch in zweiter Instanz wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Das Landgericht Karlsruhe verhängte am Donnerstag eine Geldstrafe von 6.750 Euro, das entspricht 150 Tagessätzen zu 45 Euro. Zur Begründung sagte Richter Marco Lacedonia, der Angeklagte habe homosexuelle und queere Menschen in einer live gestreamten Predigt „massiv herabgewürdigt“, böswillig beschimpft, „bewusst feindselig“ verächtlich gemacht und ihre Menschenwürde angegriffen.
Mit dem Strafmaß würde er als vorbestraft gelten. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann der Mann innerhalb einer Woche Revision einlegen.
Der Prediger war im Dezember 2024 vom Amtsgericht Pforzheim wegen Volksverhetzung zu einer geringeren Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Schon damit hätte er als vorbestraft gegolten. Gegen das erstinstanzliche Urteil hatte er jedoch Berufung eingelegt.
Zum jetzt ergangenen Urteil sagte der Richter, der Angeklagte habe in einer Predigt vom Juni 2023, die in Pforzheim gehalten und im Internet hochgeladen wurde, „homosexuelle Menschen und andere Geschlechter mit weggeworfenem Müll verglichen“ und letztlich damit gleichgesetzt. Damit habe sich der Prediger der Volksverhetzung strafbar gemacht.
Der Verteidiger des Predigers hatte wie in der Vorinstanz erneut den Freispruch seines Mandanten gefordert. Dieser habe lediglich eine Bibelstelle ausgelegt und in die heutige Zeit übertragen. Aussagen seines Mandanten über Homosexuelle seien von der Meinungs- und Religionsfreiheit geschützt. Der Angeklagte selbst sagte vor der Urteilsverkündung, er akzeptiere, „dass das Volksverhetzung ist“, verstehe aber nicht, welche konkreten Wörter seiner Predigt volksverhetzend seien.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte dagegen eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 40 Euro verlangt. Sie warf dem Prediger eine menschenverachtende Gesinnung vor. So habe er in einer Predigt zum Hass gegen Homosexuelle aufgestachelt und ihnen „schlicht das Recht auf Leben“ abgesprochen. Damit habe er den „Kern des Menschseins angegriffen“. Maßgeblich für die Verurteilung sei nicht die Sichtweise des Predigers oder seiner Gemeinde, sondern die Perspektive möglicher Empfänger.
Seit 2023 wird die Gruppierung, die nicht dem Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland angehört, vom baden-württembergischen Verfassungsschutz beobachtet. Auf ihrer Homepage findet sich weiterhin eine Erklärung, in der es heißt: „Wir glauben, dass Homosexualität Sünde und eine Schande ist, die Gott mit der Todesstrafe ahndet.“
Mittlerweile bezeichnet sich die Gruppierung nicht mehr als „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort“, sondern als „FWBC Seelengewinnen“ und Ableger der US-amerikanischen „Faithful Word Baptist Church“.