Bundesgerichtshof: Ärzte müssen nicht für Corona-Impfschaden haften

Bundesgerichtshof: Ärzte müssen nicht für Corona-Impfschaden haften

Karlsruhe (epd). Niedergelassene Ärzte müssen für einen Impfschaden infolge einer bis zum 7. April 2023 vorgenommenen Corona-Schutzimpfung nicht selbst haften. Denn die Ärzte hätten aufgrund der vom Bund beabsichtigten flächendeckenden Schutzimpfung gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 bis zu diesem Zeitpunkt ein öffentliches Amt ausgeübt, urteilte am Donnerstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. (AZ: III ZR 180/24) Es komme nur eine Haftung durch den Staat in Betracht.

Der 1989 geborene Kläger hatte sich während der Pandemie im Mai und Juli 2021 in einer Arzt-Gemeinschaftspraxis gegen das Coronavirus impfen lassen. Im Dezember 2021 erhielt er eine dritte Boosterimpfung mit dem Moderna-Impfstoff Spikevax. Als er drei Wochen später eine schwere Herzmuskelerkrankung erlitt, führte er seinen Gesundheitsschaden auf die Corona-Schutzimpfung zurück. Seine kognitiven Fähigkeiten seien seitdem ebenfalls erheblich eingeschränkt. Seinen Beruf könne er nicht mehr ausüben.

Von der niedergelassenen Allgemeinärztin verlangte er ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 800.000 Euro. Die dritte Impfung sei fehlerhaft verabreicht und er zuvor nicht ausreichend aufgeklärt werden, argumentierte er.

Das Oberlandesgericht Hamm wies die Klage des Mannes ab. Die Ärztin und ihre Mitarbeiterin seien bei der Impfung „in hoheitlicher Funktion“ und als Gehilfe für den Staat tätig geworden. Damit seien Direktansprüche gegen die impfende Ärztin ausgeschlossen.

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung. Die Corona-Schutzimpfungen seien bis zum 7. April 2023 ein wesentlicher Bestandteil der staatlichen Impfkampagne gewesen. Niedergelassene Ärzte waren darin ausdrücklich als impfende Personen eingebunden. Die Impfungen dienten „nicht nur dem individuellen Gesundheitsschutz, sondern auch der Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen und zentraler Bereiche der Daseinsvorsorge“, argumentierten die Karlsruher Richter.