Berlin (epd). Mit mehreren Änderungen im Baurecht soll der Wohnungsmangel in Deutschland bekämpft werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf, der Abweichungen von planungsrechtlichen Vorgaben ermöglicht. Dadurch sollen Wohnungsbauvorhaben schneller auf den Weg gebracht werden können.
Konkret können die Kommunen bei Neubauprojekten von Wohngebäuden auf die vorherige Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans verzichten. Das Gleiche gilt für die Aufstockung oder Umnutzung bereits bestehender Gebäude, wenn dadurch Wohnraum geschaffen oder wieder nutzbar gemacht wird. Die Sonderregelung soll bis Ende 2030 gelten. Im Entwurf ist von einer „Experimentierklausel“ die Rede. Sie gilt auch für in Wohngebieten benötigte Einrichtungen wie Kitas und Supermärkte.
Zu dem Paket gehört zudem die Verlängerung von zwei befristeten Regelungen um jeweils fünf Jahre. Dabei geht es zum einen um den leichteren Durchgriff von Gemeinden auf unbebaute oder brachliegende Grundstücke, damit dort Wohnungen gebaut werden. Zum anderen bleibt es bei der erschwerten Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt.
Der Wohnungsbau in Deutschland bleibt seit Jahren hinter den politischen Zielmarken zurück. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts vom Mai wurden im vergangenen Jahr lediglich 251.900 Wohnungen gebaut, 14,4 Prozent weniger als 2023. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Sozialwohnungen: Zum Jahresende 2024 gab es laut Bundesregierung nur noch 1,046 Millionen. Zehn Jahre vorher waren es 1,456 Millionen Sozialwohnungen gewesen.