Berlin (epd). Bei der Umsetzung des im Februar beschlossenen Gewalthilfegesetzes dürfen gefährdete wohnungslose Frauen nach Ansicht von Fachverbänden nicht aus dem Blick geraten. Deren spezifischen Bedarfe müssten bei den Ausgangsanalysen in den Ländern berücksichtigt werden, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Frauenhauskoordinierung und der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe vom Donnerstag zum World Homeless Day am 10. Oktober.
Mit dem Gewalthilfegesetz sei erstmals ein bundeseinheitlicher Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder geschaffen worden, der allerdings erst 2032 in Kraft trete. Für wohnungslose Frauen, die von Gewalt betroffen sind, verbessere sich der Zugang zu Schutzangeboten jedoch nur dann, wenn ihre spezifischen Bedarfe beim Ausbau auch tatsächlich berücksichtigt würden, hieß es.
Sibylle Schreiber, Geschäftsführerin der Frauenhauskoordinierung, betonte: „Wohnungslose von Gewalt betroffene Frauen brauchen spezielle Unterstützung und passgenaue Angebote, damit sie wirksam geschützt und gestärkt werden können.“ In der Praxis besteht nach ihren Angaben eine besondere Herausforderung: Frauenhäuser können Frauen, die zum Zeitpunkt der Gewalt bereits länger wohnungslos sind, oftmals kein adäquates Angebot machen. Häufig fehle es an Konzepten und Ressourcen, die speziell auf die Bedürfnisse wohnungsloser Gewaltopfer eingehen.
„Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe helfen zwar oft aus, sind jedoch nur selten auf die spezifischen Bedürfnisse von Frauen ausgerichtet“, sagte Schreiber. Vielerorts fehlten frauenspezifische Angebote gänzlich.