Berlin (epd). Eine Einbürgerung in Deutschland ist künftig nach frühestens fünf Jahren möglich. Der Bundestag stimmte am Mittwochabend für die Abschaffung der Möglichkeit, bei besonderen Integrationsleistungen schon nach drei Jahren den deutschen Pass bekommen zu können.
Damit macht die schwarz-rote Koalition einen Teil der Ende Juni 2024 in Kraft getretenen Einbürgerungsreform wieder rückgängig. Die damalige Mehrheit von SPD, Grünen und FDP hatte die Wartezeit bis zur Einbürgerung von früher acht auf fünf Jahre, die für eine Einbürgerung bei besonderen Integrationsleistungen von sechs auf drei Jahre gesenkt.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) begründete die Abschaffung damit, dass der „deutsche Pass als Anerkennung für gelungene Integration“ zur Verfügung stehen müsse und nicht als „Anreiz für illegale Migration“. Das Gesetz der Ampelregierung sei der „grundfalsche Ansatz“ gewesen. Dieser habe das Land verunsichert, Polarisierung gebracht und nicht geholfen bei der Fachkräfteeinwanderung, betonte Dobrindt.
Die Grünen-Abgeordnete Filiz Polat kritisierte die Entscheidung als „falsch und kurzsichtig“. Wer die hohen Einbürgerungsvoraussetzungen früher erfülle und sich darüber hinaus in der Gesellschaft engagiere, müsse auch die Chance erhalten, sich früher einbürgern zu lassen. Der Linke-Abgeordnete Ferat Kocak warf den Koalitionsfraktionen vor, mit ihrer Migrationspolitik den „Hass der AfD salonfähig“ zu machen. Er forderte, dass alle, die fünf Jahre in Deutschland leben, auch ohne deutschen Pass wählen dürfen.
Über die Gesetzesreform wurde namentlich abgestimmt. 450 Abgeordnete stimmten dafür, 134 dagegen und zwei enthielten sich.
2024 hatte die Zahl der Einbürgerungen in Deutschland einen Höchststand erreicht. Rund 292.000 Menschen erwarben nach Angaben des Statistischen Bundesamts den deutschen Pass. Voraussetzung für eine Einbürgerung sind gute Deutschkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts. Wer Sozialleistungen bezieht, kann nicht eingebürgert werden.