Auch Vereine sollen Ferienbetreuung für Grundschüler abdecken können

Auch Vereine sollen Ferienbetreuung für Grundschüler abdecken können

Berlin (epd). Der künftige Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll in den Ferien auch durch Sportcamps, Kulturfreizeiten und andere Angebote von freien Trägern abgedeckt werden können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, wonach sowohl öffentliche als auch andere anerkannte Anbieter der Jugendarbeit bei der Ferienbetreuung einbezogen werden können. Das soll Länder und Kommunen entlasten.

Ab dem nächsten Schuljahr gilt der Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder einheitlich bundesweit. Zunächst bezieht sich dies nur auf Kinder in der ersten Klasse. Im Schuljahr 2027/2028 kommt die zweite Klasse hinzu, ein Jahr später die dritte und 2029/2030 die vierte. Es besteht dann Anspruch auf eine Betreuung von acht Stunden am Tag - inklusive Unterrichtszeit - an fünf Tagen in der Woche. Das gilt auch in den Ferien.

Die Länder hatten im Juni über den Bundesrat eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht mit dem Ziel, die Vorgaben für die Ferienbetreuung zu ändern. Der Anspruch für die Ferienzeiten könne „in den nächsten Jahren trotz größter Anstrengungen flächendeckend nicht über Tageseinrichtungen für Kinder gedeckt werden“, hieß es darin. Deshalb sollten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Erfüllung des Rechtsanspruchs mit einer großen Bandbreite an vielfältigen Angeboten der Jugendarbeit sicherzustellen. Die Bundesregierung kritisierte mehrere Punkte an dem Gesetzentwurf und verabschiedete nun im Kabinett eine eigene Version.

„Gerade in den Schulferien ist Jugendarbeit unverzichtbar“, erklärte die Bundesregierung. „Ferienfreizeiten und Sommercamps bieten Kindern Erholung, Selbstorganisation und Aktivitäten.“ Der Gesetzentwurf solle „die Gestaltungsmöglichkeiten für Länder und Kommunen“ erweitern. Dieses Ziel hatten CDU, CSU und SPD auch im Koalitionsvertrag festgehalten.