Gericht weist Anträge gegen saarländische Corona-Maßnahmen zurück
Saarlouis (epd). Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat Normenkontrollanträge verschiedener Antragstellerinnen gegen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zurückgewiesen. Sie hatten sich gegen die teilweise Schließung des Einzelhandels und den Besuch von Ladenlokalen nur mit Impf- oder Genesungsnachweis gewendet, wie das Gericht am Dienstag in Saarlouis mitteilte.
Nach Auswertung der damaligen Erkenntnisquellen hätten die Schließungen beziehungsweise Beschränkungen nicht unverhältnismäßig in die Berufs- oder Eigentumsfreiheit der Antragstellerinnen eingegriffen, hieß es. Auch liege kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz vor, erklärte das Gericht. (AZ: 2 C 138/24, 2 C 139/24, 2 C 140/24, 2 C 141/24, 2 C 142/24)0