Richtervereinigung fordert kurzfristige Lösung für Missbrauchsfonds

Richtervereinigung fordert kurzfristige Lösung für Missbrauchsfonds

Berlin (epd). Der Verein „Neue Richter*innenvereinigung“ dringt auf eine schnelle politische Lösung, um Opfern sexueller Gewalt weiter niedrigschwellig Hilfen zukommen zu lassen. Hintergrund ist das angekündigte Aus des vom Bundesrechnungshof monierten Fonds Sexueller Missbrauch, für den es noch kein Nachfolgemodell gibt. „Eine rechtssichere gesetzliche Grundlage lässt auf sich warten“, erklärte die Vereinigung von Richtern, Richterinnen, Staatsanwälten und Staatsanwältinnen am Dienstag in Berlin. Es sei „inakzeptabel“, den vielfach belasteten Betroffenen die niedrigschwelligen Hilfen vorzuenthalten.

Über den 2013 gegründeten Fonds bekommen Opfer sexueller Gewalt Hilfen, die über das reguläre Sozialsystem kaum oder nur auf kompliziertem Wege möglich sind. Im März wurde bekannt, dass der Fonds auslaufen soll. Hintergrund ist Kritik des Bundesrechnungshofs an dem Fonds, aus dem Hilfen oftmals ohne klare zeitliche Vorgaben ausgezahlt werden. Zudem wurde später mitgeteilt, dass nur noch bis zum 19. März dieses Jahres eingegangene Erstanträge bewilligt werden, weil die Haushaltsmittel absehbar vorzeitig ausgeschöpft waren.

Zwar sind für den Fonds auch für dieses und nächstes Jahr Mittel eingeplant. Für neue Anträge dürfte das aber auch nicht reichen. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hatte wiederholt betont, dass sie sich in der Pflicht für ein Nachfolgemodell sieht und an den Bundestag appelliert, dafür Geld einzuplanen.

Die „Neue Richter*innenvereinigung“ forderte konkret, die Mittel im Bundeshaushalt für Opfer von Missbrauch zu erhöhen und eine gesetzliche Grundlage für den Fonds zu schaffen. Sollte sich dies für das kommende Jahr nicht realisieren lassen, schlägt sie vor, „die Leistungsgewährung vorübergehend nochmals durch Verlängerung der bisherigen Richtlinie zu ermöglichen“.