Berlin, Hamburg (epd). Ein von der Umweltorganisation Greenpeace in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten sieht zentrale Elemente des geplanten Wehrpflichtgesetzes als verfassungswidrig an. Besonders kritisch bewerten die Autoren des am Dienstag veröffentlichten Gutachtens den Plan, die Wehrpflicht ohne Spannungs- oder Verteidigungsfall per Rechtsverordnung wieder einführen zu können. Zudem verstoßen die Pläne der Regierung demnach gegen den Grundsatz der Wehrgerechtigkeit.
Ende August hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wehrdienstes im Kabinett verabschiedet. Dieser sieht vor, dass volljährige junge Menschen künftig einen Fragebogen zu ihrer Dienstbereitschaft in der Bundeswehr erhalten. Der neue Wehrdienst basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Eine Wiedereinführung der Wehrpflicht ist derzeit nicht geplant, bleibt jedoch als Option bestehen, falls sich nicht genügend Freiwillige melden.
Laut der Greenpeace-Expertin für Frieden und Abrüstung, Barbara Happe, eröffnet der Entwurf jedoch faktisch den Weg zur Wiedereinsetzung der Wehrpflicht. „Die Bundesregierung darf nicht versuchen, die Wehrpflicht durch eine Hintertür und per Verordnung wieder einzuführen“, warnte sie.
Die Verfasser des Gutachtens, der Berliner Rechtsanwalt David Werdermann und Rechtsassessor Lennart Armbrust, bemängeln, dass Entscheidungen mit derart weitreichenden Folgen für Grundrechte vom Parlament und nicht von der Regierung getroffen werden müssen. Zudem verstoße der Entwurf unter anderem gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot, weil „eindeutige Kriterien für eine mögliche Reaktivierung der Wehrpflicht“ fehlten.
Das Rechtsgutachten sieht auch das geplante Modell einer Auswahlwehrpflicht als problematisch an. Im Gesetzesentwurf sei vorgesehen, dass nur kleine Teile eines Jahrgangs eingezogen werden. Zudem seien in dem Gesetzesentwurf keine konkreten Auswahlkriterien für einzuziehende Wehrdienstleistende festgelegt. Dies verletze den Grundsatz der Wehrgerechtigkeit und verstoße damit gegen die Verfassung, so die Einschätzung der beauftragten Juristen.