Frankfurt a.M. (epd). Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat Anklage gegen acht Aktivistinnen und Aktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ erhoben, die sich im vergangenen Sommer auf Startbahnen des Frankfurter Flughafens festgeklebt hatten. Den sieben 22- bis 45-jährigen Deutschen und einem zum Tatzeitpunkt Heranwachsenden werde Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Störung öffentlicher Betriebe vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main am Mittwoch mit. Das Strafmaß für den schwerwiegendsten Vorwurf, die Störung öffentlicher Betriebe, liege zwischen einer Geldstrafe und einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.
Die Beschuldigten hatten im Juli 2024 am frühen Morgen den Sicherheitszaun des Flughafens mit Bolzenschneidern durchschnitten, und ihre Handflächen mit Sekundenkleber auf Startbahnen festgeklebt. Eine Person klebte am Zaun. Daraufhin musste der Flugbetrieb den Angaben zufolge bis sieben Uhr stillgelegt werden. Flugzeuge im Anflug mussten umkehren oder an einen anderen Flughafen umgeleitet werden. Drei Flugzeuge im Landeanflug mussten diesen abbrechen und durchstarten und zwei weitere Flugzeuge ihre Fahrt zur Startposition abbrechen. Zahlreiche Einsatzkräfte waren beschäftigt, die Beschuldigten mit Hammer und Meißel vom Asphalt zu lösen.
Dem Flughafenbetreiber Fraport und den betroffenen Fluggesellschaften sei ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstanden, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Das Amtsgericht Frankfurt am Main wird über die Eröffnung eines Prozesses entscheiden.