Berlin (epd). Trotz eines Urteils des Verwaltungsgerichts Köln zum Anspruch auf Vaterschaftsurlaub plant die Bundesregierung keine Gesetzesänderungen. Die Kölner Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig und zudem die erste, „die zum Vaterschaftsurlaub zulasten des Bundes ausfällt“, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Das Innenministerium plane derzeit keine Änderungen des nationalen Rechts aufgrund der Entscheidung.
Auch eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums teilte dem epd mit, das Kölner Urteil „steht in Widerspruch zu den bisherigen Entscheidungen in den zivilgerichtlichen Verfahren“, die dem Ministerium bekannt seien. Die Bundesrepublik habe nach Auffassung des Familienministeriums und der bisher ergangenen gerichtlichen Entscheidungen die Vereinbarkeitsrichtlinie ordnungsgemäß umgesetzt.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte am vergangenen Donnerstag entschieden, dass Bundesbeamten ein Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt ihres Kindes zusteht. Das lasse sich unmittelbar aus der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie herleiten. Das Gericht gab damit der Klage eines Beamten gegen die Bundesrepublik Deutschland als Dienstherrn statt. Dem Kläger müsse der Vaterschaftsurlaub rückwirkend gewährt und auf dem Urlaubskonto gutgeschrieben werden.
Das Gericht wies zugleich darauf hin, dass Beschäftigten bei privaten Arbeitgebern kein Anspruch auf Vaterschaftsurlaub zustehe. Dort greife, im Gegensatz zum Beamtenverhältnis, die unmittelbare Anwendbarkeit der EU-Richtlinie nicht. Gegen das Urteil ist Berufung zum Oberverwaltungsgericht möglich.
Die Sprecherin des Familienministeriums verwies darauf, dass ein 2022 von der EU-Kommission gegen Deutschland eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung der Vereinbarkeitsrichtlinie im Jahr 2023 wieder eingestellt worden sei. Das sei geschehen, „nachdem die Vollständigkeitsprüfung der Kommission zu einem positiven Ergebnis gelangt war“. Sowohl das Innen- als auch das Familienministerium wiesen darauf hin, dass sie an dem Kölner Gerichtsverfahren nicht beteiligt gewesen seien.
In der vergangenen Legislaturperiode hatte die Ampel-Koalition eine zweiwöchige bezahlte Freistellung für Väter nach der Geburt geplant. Dieses Vorhaben wurde letztlich aber nicht umgesetzt.