Solingen-Attentäter legt Revision gegen seine Verurteilung ein

Solingen-Attentäter legt Revision gegen seine Verurteilung ein

Düsseldorf (epd). Einen Tag nach seiner Verurteilung wegen des Messeranschlags von Solingen mit drei Toten und acht Verletzten hat der Attentäter Issa al Hasan Revision gegen das Urteil eingelegt. Eine Begründung habe der 27-jährige Syrer zunächst nicht geliefert, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Verteidigung habe dafür einen Monat Zeit. Über die Revision entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. (AZ: III-5 St 2/25)

Das OLG hatte al Hasan am Mittwoch wegen des Terroranschlags zur Höchststrafe verurteilt: Die Richter verhängten eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung und stellten die besondere Schwere der Schuld fest. Sowohl die Bundesanwaltschaft und die Nebenkläger als auch die Verteidigung hatten auf lebenslange Freiheitsstrafe plädiert. Der Forderung nach Sicherungsverwahrung schloss sich die Verteidigung aber nicht an. Dies müsse gründlich geprüft werden, forderte Verteidigeranwalt Daniel Sprafke.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass al Hasan am 23. August vergangenen Jahres heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen mit einem Messer auf Besucher des Solinger Stadtfests zum 650-jährigen Bestehen einstach. Eine 56-jährige Frau und zwei Männer im Alter von 56 und 67 Jahren wurden getötet und acht durch Messerstiche verletzt. Das OLG bewertet den Anschlag als islamistisch motivierte Tat. Der als Asylbewerber nach Deutschland gekommene 27-Jährige habe bereits 2019 in Syrien mit der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) sympathisiert, die den Anschlag in Solingen auch für sich reklamierte.