Verbesserungen für Kinderschutz bei EU-Asylreform angemahnt

Verbesserungen für Kinderschutz bei EU-Asylreform angemahnt

Brüssel (epd). Bei der geplanten Umsetzung der EU-Asylreform in Deutschland werden die Rechte von Kindern laut einem von Hilfswerken beauftragten Gutachten bisher zu wenig berücksichtigt. Zwar sehe das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ab 2026 erweiterte Schutzgarantien für Minderjährige vor. Diese seien in den bisherigen deutschen Plänen jedoch kaum erkennbar, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Gutachten, das unter anderem vom UN-Hilfswerk Unicef und der Kindernothilfe in Auftrag gegeben wurde.

Die EU hatte sich vergangenes Jahr auf eine umfassende Reform des Asylsystems geeinigt. GEAS sieht unter anderem vor, dass über Asylanträge von Menschen mit geringer Bleibeperspektive künftig bereits an der EU-Außengrenze entschieden wird, in sogenannten Grenzverfahren. Diese Verfahren werden von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen kritisch gesehen. Vorgesehen ist, dass auch Minderjährige in Grenzverfahren festgehalten werden können.

Besonders kritisch sei, dass Kindern drohe, in vielen Verfahren wie Erwachsene behandelt zu werden, heißt es in dem Gutachten, das von dem Sozialrechtler Constantin Hruschka und dem Menschenrechtsexperten Robert Nestler erstellt wurde. Dies stehe den Grundsätzen der UN-Kinderrechtskonvention, der EU-Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention entgegen. Besonders problematisch seien die neuen Schnellverfahren an der EU-Außengrenze, die mit Freiheitsentzug und faktischer Inhaftierung einhergingen. Auch im Inland fehle es an wirksamen Mechanismen zur frühzeitigen Identifizierung von Schutzbedürftigen.

Das Gutachten kritisiert Lücken bei der geplanten Überführung ins deutsche Recht. Die Fachleute fordern verbindliche Vorgaben für die schnelle Abklärung der Schutzbedürfnisse, klare Regeln für Vormundschaften, den Zugang zu Rechtsberatung sowie eine kindgerechte Unterbringung.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die EU-Asylreform bis Mitte 2026 umsetzen. Das Gutachten wurde den Angaben zufolge von Unicef mit acht weiteren Organisationen in Auftrag gegeben.