Berlin (epd). Die Diakonie Deutschland fordert für die Arbeit zur Verhinderung von Suiziden eine neue gesetzliche Grundlage. Ein Suizidpräventionsgesetz müsse in dieser Legislaturperiode kommen, erklärte Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch am Montag in Berlin. Die „Daueraufgabe“ der Suizidprävention benötige einen verbindlichen gesetzlichen Rahmen und eine sichere Finanzierung.
Schuch äußerte sich anlässlich des Welttags der Suizidprävention am 10. September. Der Präsident des evangelischen Wohlfahrtsverbandes verwies darauf, dass 2023 mehr als 100.000 Menschen in Deutschland einen Suizidversuch unternommen und 10.300 Menschen ihr Leben durch Suizid beendet hätten. „Diese erschütternden Zahlen werden von Gesellschaft und Politik nicht ausreichend wahrgenommen“, kritisierte Schuch.
Der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im vergangenen November einen Entwurf für ein Suizidpräventionsgesetz vorgelegt, der unter anderem die Einrichtung der 113 als kostenfreie nationale Rufnummer für Suizidgefährdete vorsah. Der Gesetzentwurf wurde aufgrund der veränderten Mehrheiten nach dem Bruch der Ampel-Koalition aber nicht mehr verabschiedet.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es in einem Abschnitt zur psychischen Gesundheit: „Wir führen eine Notversorgung durch Psychotherapeuten ein und setzen das Suizidpräventionsgesetz um.“ Details sind bislang nicht bekannt.