Naumburg (epd). Das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) hat den Freispruch im Fall des CDU-Politikers Detlef Gürth wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung aufgehoben. Das Urteil vom 7. März sei an eine andere Abteilung am Amtsgericht Aschersleben zurückverwiesen worden, teilte das OLG am Donnerstag in Naumburg mit. (AZ: 1 ORs 84/25)
Zur Begründung der Aufhebung des Urteils wurde vom OLG auf die „Lückenhaftigkeit“ der Begründung der ersten Instanz verwiesen. Das Oberlandesgericht entsprach damit dem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft. Die OLG-Entscheidung ist unanfechtbar.
Dem Angeklagten war zur Last gelegt worden, im Juni 2024 von seinem X-Konto einen Tweet mit volksverhetzendem Inhalt gepostet zu haben. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten freigesprochen, weil es die ihm zur Last gelegte Handlung als nicht strafbar erachtete.
Gürth soll im Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt in Wolmirstedt gepostet haben: „Gut, dass die Polizisten diesen feigen, hinterlistigen Afghanen erschossen hat (sic!). Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muss raus aus Deutschland.“ Der ehemalige Landtagspräsident von Sachsen-Anhalt war vom Amtsgericht freigesprochen worden, weil die von ihm veröffentlichte Aussage nicht auf einen Angriff auf die Menschenwürde der in Deutschland lebenden Afghanen schließen lasse.
Die Staatsanwaltschaft Halle, bei der im Jahr 2023 eine Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet eingerichtet wurde, hatte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 200 Euro, also 18.000 Euro, gefordert.