Hannover (epd). Nach dem strafrechtlichen Urteil gegen einen 25-jährigen Mann wegen einer Farbattacke auf das Landtagsgebäude in Hannover will der niedersächsische Landtag den Täter zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagen. Die Voraussetzungen dafür seien nun gegeben, sagte ein Landtagssprecher am Mittwoch in Hannover. Wann die Klage erhoben werde, stehe noch nicht fest. Durch den Farbanschlag war ein Sachschaden von rund 70.000 Euro entstanden. Die Fassade des Landtags sowie Säulen und Außentreppen mussten aufwändig von roter Farbe gereinigt und instandgesetzt werden.
Das Amtsgericht Hannover hatte am Dienstag einen in Nienburg lebenden Mann mit syrischer Staatsangehörigkeit wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Er hatte vor einem Jahr gemeinsam mit fünf weiteren unbekannten Tätern in roter Farbe die Parole „Free Gaza“ auf die denkmalgeschützte Fassade des Parlaments geschmiert und zudem in der Nähe ein Kunstwerk besprüht. Wenn das Urteil rechtskräftig ist, muss er 100 Tagessätze zu jeweils 20 Euro zahlen. Aufnahmen von Überwachungskameras hatten die Polizei auf die Spur des Syrers geführt.
Der Mann mit palästinensischen Wurzeln, der zurzeit eine Ausbildung als Sozialassistent macht und Bafög bezieht, gestand die Tat größtenteils. Er bestritt allerdings, neben den Worten „Free Gaza“ auch ein nach unten zeigendes Dreieck auf das Gebäude gemalt zu haben - das Symbol der palästinensischen Terrororganisation Hamas. Dieses war nach der Tat auf der Landtagsfassade gefunden worden. Im Prozess vor dem Amtsgericht gab er an, er habe durch die Tat auf das Leiden der Menschen im Gazastreifen aufmerksam machen wollen, denn Demonstrationen seien ohne Wirkung geblieben.