Berlin (epd). Die Bundesregierung will mit Steuervergünstigungen und weiteren Maßnahmen dafür sorgen, dass mehr Menschen eine betriebliche Altersvorsorge nutzen. Ein am Mittwoch vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf von Bundesarbeits- und Bundesfinanzministerium soll es für kleinere Firmen attraktiver machen, eine Betriebsrente einzuführen. Zudem sollen die steuerlichen Anreize ausgeweitet werden, um mehr Menschen mit geringen Einkommen die Teilnahme an einem solchen System zu ermöglichen.
Hintergrund der Initiative ist die relativ geringe Verbreitung von Betriebsrenten. Im Gesetzentwurf heißt es, Ende 2023 hätten gut 18 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei ihrem aktuellen Arbeitgeber eine aktive Betriebsrentenanwartschaft gehabt, also ungefähr die Hälfte. „Die betriebliche Altersversorgung als sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung muss deshalb quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden“, heißt es in dem Entwurf.
Konkret ist vorgesehen, dass mehr Betriebe als bisher das sogenannte Sozialpartnermodell nutzen können. Dabei handelt es sich um einen speziellen Tarifvertrag, bei dem sich die Arbeitgeberseite dazu verpflichtet, Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge zu zahlen. Das Geld wird dann zum Beispiel von einem Pensionsfonds verwaltet. Künftig sollen Betriebe - insbesondere kleine Firmen - sich leichter an einem in der Branche bereits bestehenden Modell dieser Art beteiligen können.
Außerdem will die Regierung die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge für Menschen mit niedrigem Einkommen ausbauen. Bereits heute können Arbeitgeber einen Teil ihrer Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge solcher Mitarbeitenden von der Steuer absetzen. Die Höchstsumme der steuerlich absetzbaren Beiträge soll nun steigen.
Die Regelung greift, sofern der Arbeitslohn des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin nicht höher liegt als 2.757 Euro im Monat. Künftig soll das Gesetz keinen festen Betrag mehr nennen, sondern der Wert auf drei Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung festgelegt werden - aktuell wären das 2.898 Euro. Der Wert würde automatisch steigen, wenn die Beitragsbemessungsgrenze erhöht wird.