Naumburg (epd). Der Verdacht auf Volksverhetzung gegen den CDU-Politiker Detlef Gürth beschäftigt weiterhin die Justiz in Sachsen-Anhalt. Am Oberlandesgericht Naumburg (OLG) wird am Donnerstag die Revision der Staatsanwaltschaft in dem Fall verhandelt. Die Anklage vertritt die Auffassung, dass bei einer Äußerung des Landtagsmitglieds auf der Plattform X trotz anderslautendem Urteil der ersten Instanz der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt sei, teilte das OLG am Dienstag mit.
Gürth hatte im Juni 2024 im Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt in Wolmirstedt gepostet: „Gut, dass die Polizisten diesen feigen, hinterlistigen Afghanen erschossen hat (sic!). Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muss raus aus Deutschland.“ Das Amtsgericht Aschersleben hatte den ehemaligen Landtagspräsidenten im März freigesprochen, weil die von ihm veröffentlichte Aussage nicht auf einen Angriff auf die Menschenwürde der in Deutschland lebenden Afghanen schließen lasse. (AZ: 2Cs 802 Js26696/24 (337/24))
Die Staatsanwaltschaft Halle, bei der im Jahr 2023 eine Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet eingerichtet wurde, hatte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 200 Euro, also 18.000 Euro, gefordert.