Berlin (epd). Bürgergeld-Empfänger müssen sich für das kommende Jahr auf eine weitere Nullrunde einstellen. Wie ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums am Sonntag dem Evangelischen Pressedienst (epd) bestätigte, sieht ein Verordnungsentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vor, die Regelsätze erneut nicht zu erhöhen. „Der gesetzlich festgelegte Fortschreibungsmechanismus führt zum 1. Januar 2026 zu keiner Veränderung der Regelbedarfshöhen“, erklärte der Sprecher.
Ein alleinstehender Bürgergeld-Empfänger bekommt daher auch im nächsten Jahr 563 Euro pro Monat. Zuerst hatte die „Bild am Sonntag“ darüber berichtet. Demnach soll die Verordnung am 10. September vom Kabinett beschlossen werden.
Bereits in diesem Jahr hatte es keine Erhöhung gegeben. Grund ist der überproportionale Anstieg der Regelsätze im Jahr 2024 um rund 12 Prozent infolge der damals hohen Inflation. Aufgrund der aktuellen Preisentwicklung sind die Bürgergeld-Regelsätze nun rechnerisch zu hoch und müssen über Nullrunden wieder angepasst werden. Nach Angaben aus Regierungskreisen müsste der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene eigentlich 557 Euro betragen.
Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag eine Reform der Sozialleistung vereinbart. Demnach soll aus dem Bürgergeld eine „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ gemacht werden, womit im Kern Verschärfungen gemeint sind. Dazu zählen strengere Sanktionen, wenn Empfängerinnen und Empfänger Arbeit verweigern oder sich nicht ausreichend um einen Job bemühen.
In der „Bild am Sonntag“ kündigte Bas die Vorlage neuer Sanktionsregeln für September an. „Ich sorge für mehr Zug in der Betreuung“, sagte sie der Zeitung. Wer ohne Grund nicht zum Termin kommt, dem werde künftig deutlich mehr gestrichen. „Das Signal ist klar: Wir helfen auf dem Weg in Arbeit, aber dafür muss man mitmachen. Alles andere ist unfair gegenüber denjenigen, die jeden Morgen aufstehen.“
Nach Informationen der „Bild am Sonntag“ soll das Bürgergeld künftig bei Terminversäumnissen im Jobcenter gleich um 30 Prozent, statt wie bisher zunächst um 10 Prozent gekürzt werden. Wer als arbeitsfähiger Bürgergeld-Empfänger einen Job wiederholt ablehnt, der müsse nach den Plänen von SPD und Union künftig mit einem vollständigen Leistungsentzug rechnen.