Berlin (epd). Die Fraktionen von Union und SPD wollen die vereinbarte Reform des Bürgergelds in den kommenden Monaten angehen. Das haben die Vorstände der Fraktionen bei ihrer Klausurtagung in Würzburg laut am Freitag veröffentlichten Beschlusspapier vereinbart. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag verabredet, aus dem Bürgergeld eine „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ zu machen, womit im Kern Verschärfungen gemeint sind.
Das Beschlusspapier zählt im Detail die Änderungen auf, die bereits im Koalitionsvertrag festgehalten wurden. Dazu zählen schärfere Sanktionen, wenn Empfängerinnen und Empfänger Arbeit verweigern oder sich nicht ausreichend um einen Job bemühen. Zudem soll wieder der sogenannte Vermittlungsvorrang eingeführt werden. Das heißt, dass ein Jobangebot Vorrang hat vor der Möglichkeit einer Weiterbildung oder Qualifizierung. Änderungen soll es auch bei den Karenzzeiten und Schonvermögen geben.
Der zuletzt Anfang 2024 erhöhte Regelsatz für das Bürgergeld, auch Regelbedarf genannt, soll den Lebensunterhalt sichern. Alleinstehende Erwachsene ohne relevantes Zusatzeinkommen erhalten monatlich 563 Euro. Geringere Sätze gelten für Menschen, die mit einem Partner zusammenleben, sowie für Kinder; der niedrigste Betrag von 357 Euro für Kinder unter fünf Jahren.
Als weitere Maßnahmen, die die Koalitionsfraktionen in den nächsten Monaten angehen wollen, listet das Beschlusspapier unter anderem das geplante Rentenpaket und Änderungen im Bereich Wohnen auf. Beim Thema Deutschlandticket hält das Papier den Willen für eine Fortsetzung über 2025 hinaus fest, „mit einem festen Finanzierungsschlüssel für Kunden, Bund und Länder und einer schrittweisen sozialverträglichen Erhöhung des Nutzeranteils ab 2029“. Die Finanzierung für das Nah- und Regionalverkehr-Abo, das aktuell monatlich 58 Euro kostet, ist für das kommende Jahr noch nicht gesichert.