Anklage gegen frühere AWO-Führung wegen 262 Straftaten erhoben

Anklage gegen frühere AWO-Führung wegen 262 Straftaten erhoben

Frankfurt a.M. (epd). Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat eine weitere Anklage gegen entlassene Führungspersonen der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Frankfurt und Wiesbaden erhoben. Jürgen Richter (68), der frühere Geschäftsführer der AWO Frankfurt und ehrenamtlich stellvertretende Vorsitzende der AWO Wiesbaden, seine Frau Hannelore Richter (66), die frühere Geschäftsführerin der AWO Wiesbaden und Sonderbeauftragte des AWO-Kreisverbands Frankfurt sowie der frühere stellvertretende Geschäftsführer der AWO Wiesbaden, Murat B. (55), sind beschuldigt. Ihnen werden 262 Straftaten vorgeworfen, die sie als Täter, Gehilfen oder Anstifter begangen haben sollen, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Donnerstag mitteilte.

Dabei handele es sich im Einzelnen um Vorwürfe der Untreue durch den Abschluss von Scheinverträgen, unzulässige Kassenentnahmen, Kreditkartenzahlungen oder andere ungerechtfertigte Zahlungen. Ferner wird den Angeschuldigten Betrug, Vereiteln der Zwangsvollstreckung, Bestechung und Begünstigung vorgeworfen. Mit der Anklageschrift wurde auch die Anordnung der Einziehung von Taterträgen in Höhe von insgesamt mehr als 2,5 Millionen Euro beantragt. Das Landgericht Frankfurt muss nun über die Eröffnung des Prozesses entscheiden.

Bereits im Oktober 2023 wurde Jürgen Richter vom Landesarbeitsgericht wegen der von ihm verursachten Schäden zur Zahlung von knapp 1,6 Millionen Euro an den AWO-Kreisverband Frankfurt verurteilt. Zur weiteren Zahlung von mehr als 200.000 Euro wurden er und seine Frau Hannelore gemeinsam verurteilt. Die neue Leitung der AWO schätzte Ende 2021, Richter habe in seiner Amtszeit als Geschäftsführer rund zehn Millionen Euro veruntreut. Im Januar 2024 wurde Jürgen Richter auch wegen Anmaßung eines Doktortitels zu einer Geldstrafe verurteilt.

In dem weiteren Verfahren aus dem Ermittlungskomplex AWO wegen des Verdachts des Betrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb von zwei Flüchtlingsunterkünften in Frankfurt ist noch nicht über die Eröffnung eines Prozesses entschieden. Hier sollen die früheren AWO-Chefs der Stadt Frankfurt durch überhöhte Personal- und Mietkosten einen Schaden in Höhe von mehr als 2,6 Millionen Euro zugefügt haben.