Wahlausschluss von AfD-Kandidat in Ludwigshafen bleibt bestehen

Wahlausschluss von AfD-Kandidat in Ludwigshafen bleibt bestehen
Joachim Paul darf nicht bei der Ludwigshafener Oberbürgermeisterwahl antreten. Auch das Oberverwaltungsgericht in Koblenz wies die Beschwerde des AfD-Politikers gegen den Wahlausschluss zurück: Nur nach der Wahl könne er das Ergebnis anfechten.

Koblenz, Ludwigshafen (epd). Dem rheinland-pfälzischen AfD-Politiker Joachim Paul bleibt die Kandidatur bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen verwehrt. Am Montag wies nach dem Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße auch das Oberverwaltungsgericht in Koblenz einen Eilantrag des Landtagsabgeordneten als unzulässig ab (AZ: 10 B 11032/25.OVG). Paul habe die Möglichkeit, das Wahlergebnis nachträglich anzufechten. Der Wahlausschuss der Stadt unter Vorsitz der amtierenden Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (parteilos) hatte ihm die Zulassung zur Wahl am 21. September verweigert und diesen Schritt mit Zweifeln an seiner Verfassungstreue begründet.

Bereits das Verwaltungsgericht hatte entschieden, es sei einem „übergangenen Wahlbewerber“ zuzumuten, das Ergebnis des Wahlprüfungsverfahrens abzuwarten. Den Beschluss des Wahlausschusses noch vor dem Wahltermin auf dem Rechtsweg zu korrigieren, sei allenfalls bei „offenkundigen Willkürakten“ zulässig. Ein solcher Fall liege jedoch nicht vor.

Zweifel an Pauls Verfassungstreue könnten „bereits daraus abgeleitet werden, dass der Antragsteller wiederholt die Verbreitung von sogenannten Remigrationsplänen zumindest unterstützt“ habe, heißt es in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. So habe im Koblenzer „Quartier Kirschstein“, wo sich das Wahlkreisbüro des AfD-Politikers befinde, der rechtsextreme österreichische Aktivist Martin Sellner seine Vorstellungen über die erzwungene Rückführung von Migranten vorstellen können.

Das Oberverwaltungsgericht teile die Einschätzung, dass diese Ideen „nicht mit der Menschenwürde und damit letztlich auch nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Einklang“ stünden. Ob die in einem Schreiben des Verfassungsschutzes zusammengetragenen Erkenntnisse ausreichend gewichtig seien, um das passive Wahlrecht einzuschränken, könne nicht kurz vor der Wahl abschließend geprüft werden.

Paul teilte dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Nachfrage mit, sein Anwalt prüfe noch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Der Passus der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung, auf deren Grundlage ihm die Kandidatur versagt worden war, sei möglicherweise verfassungswidrig. Eine Wahlempfehlung wolle er nicht aussprechen. Seine Anhänger müssten selbst entscheiden, ob sie zur Wahl gehen wollen.

Der Wahlausschuss hatte mit 6:1 Stimmen den Wahlvorschlag der AfD abgelehnt und sich dabei auf die Informationen des Verfassungsschutzes gestützt. In dem elfseitigen Schreiben waren neben Pauls Kontakten in rechtsextreme Kreise auch mehrere publizistische Beiträge für das rechtsgerichtete österreichische „Freilich“-Magazin erwähnt, für die Paul unter anderem Texte über den Fantasy-Roman „Der Herr der Ringe“ und über das Nibelungenlied verfasst hatte. Außerdem wird auf die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz verwiesen, gegen die sich die Partei aktuell gerichtlich wehrt.

Die Stadt Ludwigshafen will nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts die Stimmzettel drucken lassen, auf denen drei Männer und eine Frau zur Auswahl stehen. „Zudem wird der nicht zur Wahl zugelassene Kandidat aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen seine Wahlplakate aus dem öffentlichen Raum zu entfernen“, heißt es in einer Presseerklärung der Stadt.

Bei der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 hatte die AfD in der zweitgrößten Stadt von Rheinland-Pfalz mit einem Stimmenanteil von 24,3 Prozent das beste Ergebnis aller Parteien erzielt. Nach dem Wahlausschluss von Paul hatte es Anfeindungen gegen die Mitglieder des Wahlausschusses gegeben. Die amtierende Stadtchefin Steinruck war unter Polizeischutz gestellt worden.