Berlin (epd). Das Einspringen des Staates bei fehlenden Unterhaltszahlungen für Kinder wird für Bund und Länder teurer. Im vergangenen Jahr seien rund 3,2 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss an alleinerziehende Elternteile gezahlt worden, bestätigte das Bundesfamilienministerium einen Bericht der Funke Mediengruppe (Dienstag). Das waren 551 Millionen Euro mehr als im Jahr davor. Unterhaltsvorschuss bekommen Alleinerziehende, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil säumig ist.
Nur einen kleinen Teil des Geldes konnten sich die Behörden den Angaben nach zurückholen. Die sogenannte Rückgriffsquote habe 2024 bei 17 Prozent (545 Millionen Euro) gelegen. Damit sei die Quote gegenüber den Vorjahren leicht gesunken, liege aber insgesamt im Schnitt der Jahre seit 2018. Die Kosten für den Vorschuss trägt zu 40 Prozent der Bund.
Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, künftig mehr Druck auf unterhaltspflichtige Elternteile zu machen, die nicht zahlen. Geplant sind unter anderem schärfere Sanktionen, etwa der Führerscheinentzug. Zudem sollen die Auskunftspflichten der Schuldner verschärft werden. Die betroffenen Alleinerziehenden mit Kindern will die schwarz-rote Koalition unterstützen, indem das bislang komplett auf den Vorschuss angerechnete Kindergeld künftig nur noch zur Hälfte angerechnet werden soll.
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht oder nicht regelmäßig zahlt, kann die betreuende Person für Kinder bis zu 5 Jahren 227 Euro, für bis zu 11-Jährige 299 Euro und für bis zu 17-Jährige 394 Euro monatlich als Unterhaltsvorschuss bekommen. In der Regel sind es Väter, die den Unterhalt nicht zahlen. Wie aus der vom Ministerium zuletzt veröffentlichten Geschäftsstatistik für den Unterhaltsvorschuss für das Jahr 2023 hervorgeht, sprang der Staat damals in rund 830.000 Fällen wegen fehlender Unterhaltszahlungen ein. In 759.000 Fällen davon war die betreuende Person, der die Zahlungen zustehen, die Mutter.