Kabinett verabschiedet zentrale Bausteine der Rentenreform

Kabinett verabschiedet zentrale Bausteine der Rentenreform
Die Bundesregierung will das Rentenniveau noch mehrere Jahre stabil halten und die Anrechnung von Kindererziehungszeiten vereinheitlichen. Die entsprechenden Kabinettsbeschlüsse vom Mittwoch kosten den Bund allerdings einiges.

Berlin (epd). Stabilisierung des Rentenniveaus und Ausweitung der Mütterrente: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mehrere gewichtige Änderungen am Rentensystem beschlossen. Laut Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) geht es dabei auch um Verlässlichkeit. Zur Finanzierung fährt der Bund seine Zuschüsse für die Deutsche Rentenversicherung hoch.

Beschlossen wurde die Fortschreibung der sogenannten „Haltelinie“ beim Rentenniveau von 48 Prozent bis ins Jahr 2031. Das Rentenniveau beschreibt die Relation zwischen einer Standardrente, die rechnerisch nach 45 Beitragsjahren mit durchschnittlichem Einkommen gezahlt wird, und dem Durchschnittseinkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Ministerin Bas sagte nach dem Kabinettsbeschluss in Berlin, es sei wichtig, die Rente zu stabilisieren. „Denn am Ende, nach einem langen Arbeitsleben, müssen die Menschen auch davon leben können.“ Das gelte gerade für diejenigen, „die keine Chance hatten, Betriebsrenten aufzubauen oder eine private Altersvorsorge“, fügte Bas hinzu. Dies betreffe „insbesondere 74 Prozent der Menschen im Osten.“

Das Kabinett beschloss auch die sogenannte Mütterrente III - hier geht es um die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei den Rentenansprüchen. Derzeit können für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, bis zu drei Jahre angerechnet werden, das entspricht drei Rentenpunkten. Für Kinder früherer Jahrgänge sind es maximal zweieinhalb Jahre. Künftig sollen es auch hier drei Jahre sein. Profitieren sollen rund zehn Millionen Menschen, in erster Linie Frauen. Sie bekommen voraussichtlich etwa 20 Euro mehr Rente im Monat.

Laut dem Gesetzentwurf soll die Mütterrente III ab dem 1. Januar 2027 gelten. „Da ihre technische Umsetzung erst ab 1. Januar 2028 möglich ist, wird die Mütterrente III für 2027 rückwirkend ausgezahlt“, teilte das Arbeitsministerium allerdings mit. Die Deutsche Rentenversicherung hatte erklärt, sie werde für die technische Umsetzung etwa zwei Jahre benötigen.

Zur Finanzierung des Rentenpakets fließen zusätzliche Zuschüsse an die Rentenversicherung: Die Mütterrente III kostet den Bund rund fünf Milliarden Euro im Jahr. Die Kosten für die Verlängerung der „Haltelinie“ schlagen den Schätzungen zufolge ab 2029 zu Buche und liegen dann bei 3,6 Milliarden Euro. Im folgenden Jahr sind es demnach 9,3 Milliarden und 2021 dann elf Milliarden Euro.

Ein weiterer Teil des Pakets bezieht sich auf das Arbeiten nach Erreichen des Renteneintrittsalters. Bisher ist es in der Regel verboten, jemanden ohne Sachgrund befristet einzustellen, der früher schon einmal bei der gleichen Firma tätig war. Künftig soll das für Menschen im Rentenalter nicht mehr gelten. Sie könnten dann befristet in ihre alte Firma zurückkehren.

CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag noch weitere Reformschritte bei der Rente verabredet. Laut Bas sollen diese nach der Sommerpause im Kabinett beschlossen und dann alle Bausteine zusammen im Bundestag beraten werden. Vorgesehen ist außerdem die Einsetzung einer Rentenkommission, die bis zur Mitte der Legislaturperiode Vorschläge für weitere Änderungen machen soll. Wer ihr angehört und wann sie ihre Arbeit aufnimmt, ist noch unklar.