Berlin (epd). Die Bundesregierung hat am Mittwoch mehrere Teile ihrer geplanten Veränderungen bei der gesetzlichen Rente beschlossen. Das Kabinett verabschiedete in Berlin die Fortschreibung des Rentenniveaus von 48 Prozent bis ins Jahr 2031 und die Ausweitung der sogenannten Mütterrente. Beide Vorhaben stehen zusammen in einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums.
Das Rentenniveau von 48 Prozent gilt nach jetziger Rechtslage nur noch für dieses Jahr. Vorgesehen ist nun eine Festschreibung dieser sogenannten Haltelinie bis Juli 2031. Das Rentenniveau beschreibt die Relation zwischen einer Standardrente, die rechnerisch nach 45 Beitragsjahren mit durchschnittlichem Einkommen gezahlt wird, und dem Durchschnittseinkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Bei der Mütterrente III geht es um die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei den Rentenansprüchen. Derzeit können für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, bis zu drei Jahre angerechnet werden, das entspricht drei Rentenpunkten. Für Kinder früherer Jahrgänge sind es maximal zweieinhalb Jahre. Künftig sollen es auch hier drei Jahre sein. Profitieren sollen rund zehn Millionen Menschen, in erster Linie Frauen. Sie bekommen voraussichtlich etwa 20 Euro mehr Rente im Monat.
Laut dem Gesetzentwurf soll die Mütterrente III ab dem 1. Januar 2027 gelten. „Da ihre technische Umsetzung erst ab 1. Januar 2028 möglich ist, wird die Mütterrente III für 2027 rückwirkend ausgezahlt“, teilte das Arbeitsministerium allerdings mit. Die Deutsche Rentenversicherung hatte erklärt, sie werde für die technische Umsetzung etwa zwei Jahre benötigen.
Zur Finanzierung des Rentenpakets fließen zusätzliche Zuschüsse des Bundes an die Rentenversicherung: Die Mütterrente III kostet den Bund rund fünf Milliarden Euro im Jahr. Die Kosten für die Verlängerung der „Haltelinie“ steigen nach und nach und sollen 2031 rund elf Milliarden Euro betragen.
Ein weiterer Teil des Pakets bezieht sich auf das Arbeiten nach Erreichen des Renteneintrittsalters. Bisher ist es in der Regel verboten, jemanden ohne Sachgrund befristet einzustellen, der früher schon einmal bei der gleichen Firma tätig war. Künftig soll das für Menschen im Rentenalter nicht mehr gelten. Sie könnten dann befristet in ihre alte Firma zurückkehren.