Cottbus (epd). Ein staatenloses palästinensisches Ehepaar aus Syrien will seine Einbürgerung nach rund zehn Jahren in Deutschland vor Gericht durchsetzen. Die Klagen der Eheleute seien im Mai beim Verwaltungsgericht Cottbus eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag. Entscheidungstermine seien noch nicht absehbar. (AZ: VG 9 K 820/25 und VG 9 K 821/25)
Zuvor hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte den Fall bekannt gemacht und von einer am Dienstag bei Gericht eingereichten Klage gesprochen. Die zuständige Behörde in Brandenburg habe dem älteren Ehepaar die deutsche Staatsbürgerschaft verweigert, weil es Bürgergeld beziehe, kritisierte die Gesellschaft. Der Mann und die Frau seien jedoch aufgrund von Alter und Erkrankungen auf Unterstützung angewiesen.
Dass die 2024 getroffene Neuregelung im deutschen Einbürgerungsrecht alte Menschen mit Behinderung nun vom Anspruch auf Einbürgerung ausschließe, verstößt aus Sicht der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen verschiedene Rechte, hieß es. Dazu gehörten das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Demokratieprinzip, das Diskriminierungsverbot und der Gleichheitssatz.
Der Mann war nach Angaben seines Anwalts früher in Syrien als Ingenieur, die Frau als Lehrerin tätig. Beide seien 2015 infolge des Bürgerkriegs nach Deutschland gekommen, inzwischen im Ruhestand und hätten gesundheitliche Probleme, hieß es. Der Mann sei bei seiner Einreise 62, die Frau 58 Jahre alt gewesen. Die Einbürgerungen seien wegen des Sozialleistungsbezugs abgelehnt worden. Die Klagen richten sich gegen den Landkreis Elbe-Elster.