Gericht weist Beschwerde von Umweltschützern gegen Seekabel zurück

Gericht weist Beschwerde von Umweltschützern gegen Seekabel zurück

Lüneburg, Borkum (epd). Die Verlegung eines Seekabels des niederländischen Unternehmens One-Dyas durch besonders geschützte Riffe zu einer umstrittenen Gasförderplattform vor Borkum wird wahrscheinlicher. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wies am Freitag eine Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe zurück. Der Verband hatte gegen eine entsprechende Genehmigung des niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) geklagt (Az.: 7 ME 34/25).

Das Seekabel darf dem Gericht zufolge allerdings nicht sofort verlegt werden. Zwei weitere Verfahren der Umwelthilfe gegen den NLWKN vor dem Oberverwaltungsgericht seien bisher nicht entschieden.

Das Seekabel soll zwischen dem etwa 15 Kilometer nordwestlich vor Borkum gelegenen Offshore-Windpark Riffgat und der Förderplattform verlegt werden. Sie steht etwa 500 Meter hinter der Grenze in niederländischen Gewässern. Im Bereich der geplanten Trasse liegen besonders geschützte Riffe, die im Zuge der Kabelverlegung beseitigt werden müssen.

Im Jahr 2024 hatte die Umwelthilfe zunächst mit Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg gegen die Genehmigung geklagt. Daraufhin ordnete der NLWKN weitreichendere naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen an. Unter anderem sollen Riffe auf 9,5 Hektar wiederhergestellt, verbessert oder neu entwickelt werden. In der ursprünglichen Genehmigung war laut dem Gericht lediglich eine Kompensationszahlung in geringerer Höhe vorgesehen. Aufgrund der neuen Vorgaben kassierte das Verwaltungsgericht den Einspruch der Umwelthilfe und ordnete die sofortige Vollziehung der geänderten Genehmigung an. Dagegen legte die Umwelthilfe Beschwerde ein.

Das Oberverwaltungsgericht habe jedoch keine rügbaren Verstöße gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften feststellen können, hieß es. Darum sei die Beschwerde zurückzuweisen. Die Entscheidung des Gerichts ist unanfechtbar.