Gericht: Kein Asylrecht für jesidische Familie

Gericht: Kein Asylrecht für jesidische Familie

Potsdam (epd). Im Fall einer aus Brandenburg in den Irak abgeschobenen jesidischen Familie ist die Ablehnung von Asyl und Flüchtlingsschutz vor Gericht bestätigt worden. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam sei den Beteiligten am Vortag zugestellt worden, sagte am Dienstag ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd). Nach Überzeugung des Gerichts habe es weder eine individuelle Verfolgung gegeben, noch bestehe eine „beachtliche Gefahr einer solchen Bedrohung etwa durch die Terrororganisation IS im Falle der Rückkehr in den Irak“. (AZ: VG 16 K 616/23.A)

Der Sprecher sagte, das Gericht habe auch keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür gesehen, dass Jesiden eine Gruppenverfolgung durch den „Islamischen Staat“ (IS) oder eine staatliche Verfolgung im Irak droht. Auch Abschiebehindernisse seien nicht gesehen worden. Was die 35 Seiten umfassende Entscheidung konkret für die Familie bedeute, sei noch offen. Die Anwälte der Familie könnten nun innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils die Zulassung einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragen.

Aus dem brandenburgischen Innenministerium hieß es am Dienstag, die gerichtliche Entscheidung zum Asylverfahren der Familie Qasim sei zu respektieren. Die Anwälte der Familie hätten zugleich in einem weiteren Verfahren beim Verwaltungsgericht Potsdam in der vergangenen Woche einen Eilantrag mit dem Ziel gestellt, die Familie nach Deutschland zurückzuholen. Antragsgegner seien die Bundesrepublik Deutschland und Brandenburgs zentrale Ausländerbehörde. Das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen.