Missbrauch: Katholische Kirche zahlt rund 19 Millionen an Betroffene

Missbrauch: Katholische Kirche zahlt rund 19 Millionen an Betroffene
Wer von Missbrauch in der katholischen Kirche betroffen ist, kann einen Antrag auf Anerkennungsleistungen stellen. Rund 19 Millionen Euro zahlte die Kirche im vergangenen Jahr aus, darunter an 27 Personen jeweils mehr als 250.000 Euro.

Bonn (epd). Die katholische Kirche hat im vergangenen Jahr rund 19 Millionen Euro an Betroffene von sexualisierter Gewalt gezahlt. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen sprach Betroffenen insgesamt knapp 19,5 Millionen Euro zu, ausgezahlt wurden 18,9 Millionen Euro, wie aus dem Tätigkeitsbericht der Kommission für das Jahr 2024 hervorgeht, der am Dienstag online veröffentlicht wurde.

Die Differenz bei der Auszahlung ergibt sich, weil nach der Verfahrensordnung vorherige Zahlungen an Betroffene etwa von einzelnen Bistümern angerechnet werden. Die Gesamtsumme aller Entscheidungen der Kommission beläuft sich seit ihrem Start im Januar 2021 auf 76,7 Millionen Euro. Die Kommission ist für die 27 Diözesen, einige katholische Ordensgemeinschaften und die Caritas zuständig.

Deutlich erhöht hat sich im vergangenen Jahr die Zahl der Betroffenen, die Summen über 50.000 Euro zugesprochen bekamen. 101 Antragssteller erhielten mehr als 50.000 Euro, darunter 27 mehr als 250.000 Euro. Die Gesamtsumme der Entscheidungen über 250.000 Euro belief sich auf rund 8,6 Millionen Euro, sodass die einzelnen Empfänger im Schnitt etwa 320.000 Euro erhielten. Im Berichtszeitraum 2023 hatten lediglich vier Personen über 250.000 Euro zugesprochen bekommen.

Diese Entwicklung könnte im Zusammenhang mit einem Urteil des Kölner Landgerichts vom Juni 2023 stehen. In der Regel sieht der Zahlungsrahmen Leistungen bis 50.000 Euro vor. In Ausnahmen bei besonders schweren Härtefällen werden höhere Leistungen zugesprochen. Das Gericht hatte im Juni 2023 einem Betroffenen sexualisierter Gewalt eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 300.000 Euro zugesprochen. Das Erzbistum Köln musste diese Zahlung leisten. Da sich das Verfahren für Anerkennungsleistungen in der katholischen Kirche an den Entscheidungen ziviler Gerichte in vergleichbaren Fällen orientiert, kamen seit Mitte 2023 vereinzelt höhere Zahlungen zustande.

Bis zum 31. Dezember 2024 wurden der Kommission insgesamt rund 4.330 Vorgänge vorgelegt. Davon waren rund 2.900 Erst- und Folgeanträge, 980 einmalige Widersprüche gegen Entscheidungen der Kommission und 450 Anträge infolge neuer Informationen zum Fall. Die Zahl der eingegangenen Erstanträge ging demnach im Berichtsjahr deutlich zurück und erreichte mit 349 ihren bisherigen Tiefstand.

Zum Jahreswechsel standen noch knapp 990 Vorgänge zur Entscheidung an. Grund dafür ist laut Bericht der relative hohe Anteil an Fällen, in denen Betroffene der Entscheidung der Kommission widersprachen oder neue Informationen vorlegten. Diese Verfahren seien oftmals erheblich komplexer und damit langwieriger in der Entscheidungsfindung, hieß es.

Um die Zahl der offenen Vorgänge abzuarbeiten, wurde die Kommission 2025 von neun auf zwölf Personen aufgestockt. Vorsitzende der Kommission ist die ehamlige Kölner Richterin Margarete Reske.

Die mitgliederstarken Bistümer Münster und Köln verzeichneten seit 2021 die meisten Anträge auf Anerkennungsleistungen und auch die höchsten Auszahlungssummen. Für das Bistum Münster wurden demnach bislang 345 Anträge entschieden, das Bistum zahlte knapp acht Millionen Euro an Betroffene. Aus dem Bereich des Erzbistums Köln entschied die Kommission rund 230 Anträge, was zu Zahlungen in Höhe von rund 5,5 Millionen Euro an Betroffene führte.