Unionsfraktion beharrt auf Beibehaltung von Paragraf 218

Unionsfraktion beharrt auf Beibehaltung von Paragraf 218

Berlin (epd). Die Unionsfraktion sieht sich durch ein Gutachten in ihrer Auffassung bestärkt, dass das Abtreibungsrecht unverändert bleiben sollte. „Eine begrenzte erweiterte Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche ist als sozialpolitische Ausnahmeregelung rechtlich möglich, ohne den Paragrafen 218 reformieren und den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens schwächen zu müssen“, sagte Fraktionsvize Anja Weisgerber (CSU) dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Hintergrund ist ein Passus im Koalitionsvertrag zu Schwangerschaftsabbrüchen, über dessen Interpretation Union und SPD uneins sind. Dort heißt es, dass „die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus“ erweitert werden soll. Bisher zahlen die Kassen den mehrere hundert Euro teuren Eingriff nur bei medizinischer Indikation oder nach einer Vergewaltigung. Außerdem gibt es die Möglichkeit der Kostenübernahme für Frauen mit besonders geringem Einkommen. Abgewickelt wird dies über die Krankenkassen, die Kosten tragen aber die Bundesländer.

In einem von der Unionsfraktion in Auftrag gegebenen Gutachten kommt der Jurist Georg Thüsing von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn zu dem Schluss, dass die Kostenübernahme auf einen größeren Kreis von Frauen ausgeweitet werden kann. Es bestehe „gesetzgeberischer Spielraum“ für eine Anhebung der Einkommensgrenzen oder der Benennung von Gruppen, die grundsätzlich Anspruch auf Kostenübernahme haben, zum Beispiel Studentinnen oder Frauen unter 22 Jahren. Eine Änderung des Paragrafen 218 sei dafür nicht nötig; diese sei zudem wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts „nicht möglich“, heißt es in dem Gutachten, das dem epd vorliegt. Zuerst hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ darüber berichtet.

„Das Gutachten zeigt klar auf: Eine staatliche Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche außerhalb medizinischer oder kriminologischer Indikationen ist nur in eng begrenzten Fällen zulässig - nämlich dort, wo Frauen aus wirtschaftlicher Not der Zugang zur gebotenen ärztlichen Versorgung sonst verschlossen bliebe“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Susanne Hierl (CSU), dem epd. „Innerhalb des bestehenden Lebensschutzgebotes ist dies Ausdruck rechtsstaatlich gebotener Verantwortung in Ausnahmesituationen und nicht dessen Infragestellung.“

Die Diskussion in der Koalition dürfte damit aber nicht vorbei sein. Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, hatte in der „F.A.Z.“ vom Montag darauf hingewiesen, dass Gutachter Thüsing ein anerkannter Arbeits- und Sozialrechtler sei. „Da es im Kern aber um verfassungsrechtliche Fragen geht, messen wir dem Gutachten keine weitere Bedeutung bei.“ Wegge kündigte an, Union und SPD würden das Thema im Herbst „in Ruhe“ besprechen.