Köln (epd). Der thüringische Innenminister Georg Maier (SPD) dringt auf das Einleiten eines AfD-Verbotsverfahrens. Die Partei vertrete „völkisches Gedankengut“, sagte Maier am Freitag im Deutschlandfunk zur Begründung. Als Beleg dafür nannte er die Pläne zur „Remigration“.
Als Folge dieser AfD-Pläne seien Zugewanderte schon dabei, über ein Verlassen des Landes nachzudenken. Die AfD unterscheide Menschen nach Wertigkeiten. „Es gibt ja Bürger erster und zweiter Klasse laut AfD“, sagte Maier. Menschen, die nicht in das kulturelle oder ethnische Bild der AfD passen, „die müssen gehen, müssen mit Deportation rechnen“. Das verstoße gegen die Menschenwürde.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Dagegen geht die AfD juristisch vor. Die Einstufung ist daher ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über einen entsprechenden Eilantrag entschieden hat.
Die Entscheidung des Bundesamtes hat die Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren erneut befeuert. Ein Parteiverbotsverfahren kann von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung initiiert werden. Die schlussendliche Prüfung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt allein beim Bundesverfassungsgericht.