Dresden (epd). An Sachsens Schulen bleiben genderspezifische Sonderzeichen wie Gendersternchen, Doppelpunkt, Unterstrich oder Binnen-I im Unterricht weiterhin verboten. Wie das sächsische Kultusministerium am Mittwoch in Dresden erklärte, tritt am 1. August eine überarbeitete „Verwaltungsvorschrift Rechtschreibung in Schulen“ in Kraft. Damit würden auch künftig an allen öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen die Vorgaben des amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung gelten.
Verstöße gegen die amtliche Rechtschreibung werden den Angaben zufolge in schriftlichen Arbeiten als Fehler markiert und bei der Bewertung berücksichtigt. Anstelle der verbotenen Sonderzeichen sollten im Sinne einer besseren Verständlichkeit geschlechtsbezogene Paarformen wie „Schülerinnen und Schüler“, geschlechtsneutrale Formulierungen oder Passivformen zum Einsatz kommen.
Kultusminister Conrad Clemens (CDU) begründete die neue Regelung damit, dass gute Bildung eine klare Sprache benötige. Deshalb folge Sachsen weiterhin den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung und gebe den Schülerinnen und Schülern verlässliche Regeln. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hatte 2023 klargestellt, dass Sonderzeichen im Wortinneren nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie gehören. Die Kultusministerkonferenz ist diesem Vorschlag gefolgt.