Hamburg, Berlin (epd). Die Tarifverhandlungen für die Redakteurinnen und Redakteure bei Tageszeitungen sind am Freitagabend mit einer Einigung zu Ende gegangen. Wie die beiden beteiligten Gewerkschaften und der Arbeitgeberverband BDZV am Samstag mitteilten, verständigten sie sich in der zehnten Verhandlungsrunde in Hamburg auf Lohnerhöhungen, die laut der Arbeitnehmerseite prozentual zweistellig (durchschnittlich plus 10,5 Prozent) ausfallen.
Die Verständigung sieht rückwirkende Erhöhungen um 100 Euro zum 1. März 2025 sowie zusätzliche 90 Euro zum 1. Mai dieses Jahres vor. Zum 1. Februar nächsten Jahres folgt den Angaben zufolge eine lineare Erhöhung um drei Prozent sowie ab 1. Februar 2027 um einen Festbetrag von 110 Euro. Der neue Tarifvertrag gilt mit einer Laufzeit von 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027 für drei Jahre. Der bislang gültige Tarifvertrag stammte aus dem Jahr 2022.
Die beiden Gewerkschaften waren mit unterschiedlichen Forderungen in die Verhandlungen gegangen: Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte ursprünglich 12 Prozent mehr Lohn verlangt, der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) 10,5 Prozent.
Verhandlungsführer Georg Wallraf vom Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger sprach laut einer BDZV-Mitteilung von „langen und nicht einfachen Gesprächen“. Der Abschluss sei „Bewegung auf beiden Seiten“ zu verdanken. Ver.di verwies auf Streiks in bundesweit 36 Verlagen und Redaktionen, die zuletzt bis zu sechs Tage angedauert hätten. Auch vor der entscheidenden Verhandlungsrunde war es erneut zu Warnstreiks in mehreren Redaktionen gekommen, darunter bei der „Süddeutschen Zeitung“. Die Arbeitsniederlegungen hätten Wirkung gezeigt, hieß es sowohl von ver.di als auch vom DJV.
„Nach Jahren der Reallohnverluste war es höchste Zeit für eine spürbare Korrektur“, kommentierte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel das Ergebnis. Für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger sowie für Volontärinnen und Volontäre seien prozentual besonders starke Zuwächse zwischen 11,5 und 16 Prozent ausgehandelt worden. Der DJV hob hervor, die Honorare der arbeitnehmerähnlichen Freien stiegen ebenfalls. Die Verhandlungspartner hätten außerdem weitere Gespräche zur Aktualisierung der Urheberrechtsklausel und zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Tageszeitungsredaktionen vereinbart. Es sei gelungen, „mit dem Tarifvertrag die bewährten Gehaltsstrukturen zu erhalten und für eine ordentliche Einkommensentwicklung zu sorgen“.