Paderborn (epd). Angesichts der Debatte um die Nominierungen für das Bundesverfassungsgericht warnt der Paderborner Erzbischof Udo Markus Bentz vor einer Vereinnahmung des Thema Lebensschutzes. „Lebensschutz darf kein taktisches Argument sein“, erklärte Bentz am Freitag in Paderborn. „Wer versucht, ihn für gesellschaftliche Spaltung zu nutzen oder mit ihm gezielt Spannungen zu verschärfen, verfehlt seinen Sinn“, mahnte er.
Die Wahl von drei neuen Richtern für das höchste Gericht in Deutschland war in der vergangenen Woche vom Bundestag wegen koalitionsinterner Differenzen über die Staatsrechtlerin Brosius-Gersdorf kurzfristig vertagt worden. Der von der SPD als Bundesverfassungsrichterin vorgeschlagenen Juristin war fälschlicherweise unter anderem vorgeworfen worden, sie befürworte die Möglichkeit von Abtreibungen bis zur Geburt.
Im Zusammenhang mit der Debatte um die Nominierungen für das Bundesverfassungsgericht sei das Thema Lebensschutz öffentlich scharf diskutiert worden, erklärte Bentz. Beobachtungen unabhängiger Quellen legten nahe, „dass rechtspopulistische und demokratiekritische Kräfte die öffentliche Auseinandersetzung zuspitzten und zur Förderung eigener Narrative nutzten“.
Der „unbedingte Schutz menschlichen Lebens, ab seinem Beginn bis zum Ende“, sei ein zentrales ethisches Anliegen, erklärte der Erzbischof. Er sei tief verwurzelt in christlicher Überzeugung und verfassungsrechtlich gesichert durch das Grundgesetz. Wer ihn jedoch instrumentalisiere, spreche „am Ende nicht mehr für das Leben, sondern nur noch gegen andere“, warnte Bentz.