Rheinland-Pfalz: Doch kein komplettes Einstellungsverbot für AfDler

Rheinland-Pfalz: Doch kein komplettes Einstellungsverbot für AfDler

Mainz (epd). Mitgliedern der AfD bleibt die Einstellung in den öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz auch künftig nicht grundsätzlich verwehrt. Entgegen anderslautenden Darstellungen sieht eine vom Land ausgearbeitete neue Verwaltungsvorschrift nicht vor, dass allein die Parteimitgliedschaft bereits einen Ausschlussgrund darstellt, wie das rheinland-pfälzische Innenministerium am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte. Auch nach der geplanten Aufnahme der AfD in eine Liste extremistischer Organisationen bleibe der Einzelfall entscheidend. Bewerberinnen und Bewerber könnten Zweifel an ihrer Verfassungstreue ausräumen.

Die Landesregierung hatte in der vergangenen Woche mit einer Mitteilung den Eindruck erweckt, die bislang unveröffentlichte neue Verwaltungsvorschrift mache eine Bewerbung von AfD-Mitgliedern für Stellen bei der Polizei, an Schulen und in Behörden aussichtslos. Bewerberinnen und Bewerber müssten künftig im Einstellungsverfahren erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört haben. Zu den gelisteten Vereinigungen gehöre auch die AfD, hatte das Ministerium mitgeteilt.

Innenminister Michael Ebling (SPD) hatte erklärt: „Die Verfassungstreue ist kein Wunsch, keine Empfehlung, kein Lippenbekenntnis, sie ist die unverrückbare Pflicht jedes Beamten in unserem Land.“ Wer im Staatsdienst arbeiten wolle, müsse ohne „Wenn und Aber“ loyal zur Verfassung stehen. Auch bereits im öffentlichen Dienst tätigen AfD-Mitgliedern drohe bei „nachgewiesenen Verstößen gegen die Verfassungstreuepflicht“ die Entfernung aus dem Dienst. Bereits die Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei könne ein „disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen“ darstellen.

Die Entscheidung in Mainz hatte ein bundesweites Echo ausgelöst, weil sie über Bestimmungen anderer Länder vermeintlich deutlich hinausging. Kritiker warfen Rheinland-Pfalz einen Alleingang vor, weil die Länder eigentlich ein gemeinsames Regelwerk zum Umgang mit der AfD vereinbaren wollten.

AfD-Landeschef Jan Bollinger warf Ebling einen „verfassungswidrigen Schnellschuss“ vor: „Wer versucht, parteipolitische Gesinnungsprüfungen in die staatliche Verwaltung zu tragen, hat sich als Innenminister disqualifiziert.“ Die Kommunikationsstrategie des Landes sei ein Beispiel für „verantwortungslose Symbolpolitik“.

Die Verwaltungsvorschrift tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Wann dies geschehen wird, konnte das Ministerium bislang nicht mitteilen.