Köln, Speyer (epd). Der Staatsrechtler Joachim Wieland hält es für den falschen Weg, AfD-Mitglieder grundsätzlich vom Staatsdienst auszuschließen. „Ich glaube, man muss jedenfalls eine Einzelfallprüfung machen“, sagte Wieland, der Professor an der Universität Speyer ist, am Dienstag dem Radiosender WDR 5. In Rheinland-Pfalz müssen Bewerberinnen und Bewerber für Beamtenjobs künftig im Einstellungsverfahren erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören. Dazu wird auch die AfD gezählt.
Der Staatsrechtler betonte, das Ziel, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen, rechtfertige keine Mittel, die dieser Grundordnung widersprechen. „Von daher sollten sich die verantwortlichen Politiker sehr gut überlegen, was sie tun.“ In einem freiheitlichen Staat müsse man „relativ viel aushalten“. Die neue Verwaltungsvorschrift in Rheinland-Pfalz halte er allerdings für „gar nicht so eng, wie es der Innenminister jetzt glauben macht“. Sie lasse durchaus Einzelfallprüfungen zu. Nur, wenn eine Prüfung von Einzelfällen kategorisch abgelehnt würde, sei eine solche Vorschrift juristisch problematisch.
Die Mitgliedschaft in einer extremen Partei bedeute nicht zwingend, dass eine Person nicht bereit sei, für die freiheitliche-demokratische Grundordnung einzutreten, erklärte Wieland: „Es kann ja sein, dass man in den kritischen Punkten nicht der gleichen Meinung ist wie die eigene Partei.“