Berlin (epd). Die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen (BKMO) kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausweitung sicherer Herkunftsstaaten und die vorgesehene Abschaffung des anwaltlichen Pflichtbeistands in Abschiebehaftverfahren. Das Konzept sicherer Herkunftsstaaten widerspreche dem Kern des Asylrechts, erklärte die Co-Vorsitzende Karen Taylor: „Schutz ist ein individuelles Menschenrecht - keine Frage des Herkunftsstaates.“
Wer Herkunftsländer pauschal für sicher erkläre, ignoriere dort systematische Diskriminierung, Minderheitenverfolgung, geschlechtsspezifische Gewalt oder politische Repression. Diese tauchten oft nicht in offiziellen Statistiken auf, gefährdeten aber Menschenleben.
Wer zudem Menschen inhaftiere, ohne ihnen einen Anwalt zur Seite zu stellen, verlasse „den Boden des Rechtsstaats“, kritisierte Taylor. Statt Schutzverantwortung ernst zu nehmen, werde so eine „Infrastruktur der Entrechtung und Abschreckung“ geschaffen.
Die Mitglieder des Bundestages rief das Netzwerk von mehr als 70 Migrantenorganisationen dazu auf, den Gesetzentwurf „entschieden zurückzuweisen“. Menschenrechte dürften kein politisches Kalkül sein und Schutz kein Privileg.
Der am Donnerstag in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten künftig durch Rechtsverordnung ermöglichen. Damit wären Bundestag und Bundesrat nicht mehr zustimmungspflichtig. Konkret geht es um die Einstufung von Algerien, Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten.