Deutschland muss Afghanen Visum erteilen

Deutschland muss Afghanen Visum erteilen

Berlin (epd). Einer Afghanin und deren Familienangehörigen mit Aufnahmezusage stehen nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts Visa für die Bundesrepublik zu. Deutschland müsse den Betroffenen, denen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan Aufnahmezusagen gegeben worden waren, Visa zur Einreise erteilen, entschied das Gericht in einem Eilverfahren. (AZ: VG 8 L 290/25 V)

Die afghanische Familie hält sich derzeit in Pakistan auf. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte den Antragstellern im Oktober 2023 Aufnahmezusagen gegeben. Daraufhin beantragten die Antragsteller bei der deutschen Botschaft in Islamabad Visa. Diese wurden ihnen aber trotz des im Oktober 2022 gestarteten Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan nicht erteilt.

Mit einem Eilantrag machten die Antragsteller geltend, sie hätten einen Anspruch auf Visumserteilung und könnten nicht länger in Pakistan bleiben. Ihnen drohe dort die Abschiebung nach Afghanistan, wo sie um Leib und Leben fürchten müssten. Das Berliner Verwaltungsgericht gab diesem Eilantrag nun statt. Die Bundesrepublik müsse den Antragstellern Visa erteilen.

Zwar könne die Bundesrepublik bestimmen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen sie das Aufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige beenden oder fortführen wolle, befand das Gericht. Sie könne währenddessen auch von der Erteilung neuer Aufnahmezusagen absehen. Sie habe sich jedoch durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmezusagen rechtlich gebunden.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.