Martin Sellner darf nicht in Rathaus Chemnitz auftreten

Martin Sellner darf nicht in Rathaus Chemnitz auftreten

Bautzen, Chemnitz (epd). Die Stadt Chemnitz muss der Stadtratsfraktion Pro Chemnitz/Freie Sachsen keine Räumlichkeiten für eine öffentliche Fraktionssitzung mit dem österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner überlassen. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen am Freitag entschieden und damit die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz zurückgewiesen. (4 B 146/25)

Die Stadtverwaltung Chemnitz hatte eine bereits bestätigte Reservierung für einen Raum im Chemnitzer Rathaus zurückgezogen, nachdem ihr bekannt geworden war, dass Sellner bei der am Freitag geplanten öffentlichen Fraktionssitzung als Redner vorgesehen ist. Dagegen hatte die Stadtratsfraktion Pro Chemnitz/Freie Sachsen einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Chemnitz gestellt.

Dieses hatte den Eilantrag mit der Begründung abgelehnt, dass für das Thema „Remigration“, zu dem Sellner eingeladen worden war, keine Zuständigkeit des Chemnitzer Stadtrats bestehe. Folglich erfülle die Fraktion mit der geplanten Veranstaltung keine Aufgaben, die als Stadtratsfraktion notwendig sind. Die Stadt müsse ihr deshalb keine Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.

Das OVG lehnte darüber hinaus einen Anspruch der Stadtratsfraktion auf Zugang zum Rathaus ab, weil zu erwarten sei, dass bei der Veranstaltung „extremistische und rassistische Inhalte verbreitet werden“, wie es hieß. Dies sei nach der Benutzungsordnung der Stadt Chemnitz untersagt. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.